- 10 - Nach wie vor fraglich ist jedoch, ob die vorgenommene Reorganisation zu einer Verbesserung führt. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die für die Verwaltungsreorganisation aufgewendeten mutmasslichen Kosten das Projekt rechtfertigen und effektiv die gewünschte Effizienzsteigerung bewirken können. b) Autonome Institutionen ba) Universität Gleich wie bei den Angestellten der kantonalen Verwaltung wurde auch bei den Mitarbeitenden der Universität aufgrund der nicht vorhandenen Teuerung auf einen Ausgleich derselben verzichtet. Gewährt wurde jedoch der vollständige Stufenanstieg. Neu abgeschlossen wurden seitens der Universität Kollektivversicherungsverträge mit verschiedenen Krankenversicherungen, welche den Mitarbeitenden Prämienrabatte im Bereich der Zusatzversicherungen gewähren. Die von den Krankenversicherern an die Universität zurückfliessenden Gelder sollen in die Gesundheitsvorsorge der Mitarbeitenden investiert werden. Aufgelöst wurden verschiedene Arbeitsverträge von MitarbeiterInnen der Verwaltung der Universität, welche bis anhin privatrechtlich angestellt waren. Diese Änderung hat für die Betroffenen zur Folge, dass sich einerseits ihr Ferienanspruch von bisher fünf auf neu vier Wochen reduziert und sie andererseits in die Pensionskassenregelung der übrigen Universitätsangestellten eintreten. Die Verbände haben in diesem Zusammenhang stets darauf hingewiesen, dass eine Ferienregelung von vier Wochen Ferien pro Jahr nicht mehr zeitgemäss sei und daher im Minimum die Ferienregelung des Kantons auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität übernommen werden soll. Noch offen war gegen Ende des Berichtsjahres, wie das Sanierungskonzept in Sachen Pensionskasse für die Universitätsangestellten aussehen wird. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Lösung der Universität an diejenige des Kantons anlehnen wird.
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