Jahresbericht 2009

- 11 - bb) UKBB Im Verlaufe des Jahres 2009 hat der BAV in gesamthaft drei Sitzungen mit der Leitung des Universitäts-Kinderspitalrats (UKBB) mit dem seit Anfang des Berichtsjahres tätigen Verwaltungsdirektor Dr. Conrad Eric Müller aktuelle, die Anstellungsbedingungen betreffende Fragen erörtert. Im Zentrum standen dabei auch im Berichtsjahr die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem UKBB-Neubau auf das Personal und insbesondere, welche Dienstleistungen inskünftig von welchen externen Leistungserbringern übernommen werden und wie die entsprechenden Konditionen für das Personal aussehen. bc) Bürgergemeinde Wie üblich nahm der BAV auch im Berichtsjahr an den regelmässig stattfindenden Herarings mit der Bürgergemeinde teil. Dabei wurden im Zusammenhang mit dem VPOD und dem Schweizerischen Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) verschiedene Bereiche aus den Anstellungsbedingungen angesprochen. Auch im Jahr 2009 lag die Haupttätigkeit des BAV im Bereich Bürgergemeinde im per 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Wechsel der Sozialhilfe von der Bürgergemeinde in kantonale Verwaltung Basel-Stadt, welche für das Personal der Sozialhilfe mit zahlreichen Veränderungen verbunden ist. Obwohl eine rasche Umsetzung insbesondere der neu geltenden Lohnbestimmungen für die Mitarbeitenden in Aussicht gestellt wurde, konnten bis zum Ende des Berichtsjahres noch keine konkreten Resultate vorgelegt werden. Im Herbst 2009 wurde seitens des Zentralen Personaldienstes (ZPD) dem BAV und dem Personalausschuss der Sozialhilfe das Vorgehen für die Lohnbewertung präsentiert. Die entsprechenden Einreihungen durch den Regierungsrat sind für das Frühjahr 2010 geplant und es wird weiterhin Aufgabe des BAV sein, die Mitarbeitenden der Sozialhilfe bei den vorzunehmenden definitiven Lohneinreihungen zu begleiten und zu betreuen. bd) IWB Nachdem der Grosse Rat Basel-Stadt im Februar 2009 das IWB-Gesetz verabschiedet hat, wird dieses per 1. Januar 2010 in Kraft treten. Damit werden die IWB aus der kantonalen Verwaltung ausgegliedert, bleiben aber als öffentlich-rechtliche Anstalt im Eigentum des Kantons Basel-Stadt.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjUxOTkzOQ==