Jahresbericht 2010

- 5 - 1. LOHNGESETZ / LÖHNE a) Anpassung der Lohnansätze für das Jahr 2011 Wiederum standen auch im Berichtsjahr keine generellen Lohnerhöhungen zur Diskussion. Auf den 1. Januar 2011 sind folgende Anpassungen im Lohnbereich zum Tragen gekommen: aa) Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2011 Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2011 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die massgebliche November-Jahresteuerung im Jahre 2010 betrug 0,5 %. Die Anpassung der Lohnansätze per Januar 2011 richtet sich nach einer degressiven Skala: Der Teuerungsausgleich erfolgt in den Lohnklassen 1 bis 8 zu 100 %, ab Lohnklasse 9 bis 28 degressiv bis auf 65 %. Aufgrund der gesetzlich festgelegten Beitragspflicht der Arbeitnehmenden an der Sanierung der Pensionskasse verhält es sich so, dass ein Teil der Mitarbeitenden trotz des oben genannten Teuerungsausgleiches und trotz des Stufenanstiegs effektiv weniger Geld ausbezahlt erhält als im Vorjahr. ab) Familien- und Unterhaltszulagen Für die Familienzulagen sind seit dem 1. Januar 2009 das Familienzulagengesetz des Bundes sowie die Regelung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz des Kantons Basel-Stadt massgebend. Die Ansätze für das Jahr 2011 sind unverändert und betragen monatlich: - Kinderzulage CHF 200.00 - Ausbildungszulage CHF 250.00 Die Unterhaltszulagen sind in der Verordnung über die Ausrichtung von Unterhaltszulagen an die Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt geregelt. Sie betragen nach Anpassung an die Teuerung neu:

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