- 6 - - Unterhaltszulage bei 1 Kinderzulage CHF 411.00 - Unterhaltszulage bei 2 Kinderzulagen CHF 502.75 - Unterhaltszulage bei 3 Kinderzulagen CHF 538.00 - Unterhaltszulage bei 4 und mehr Kinderzulagen CHF 566.00 ac) Lohnabzüge Die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnabzüge betragen ab 1. Januar 2011 neu 8.4 % AHV, 1.4 % IV, 0.5 % EO und 2.2 % ALV. b) Lohngesetz / Systempflege Nichts Neues zu berichten gibt es über das Projekt Systempflege des Zentralen Personaldienstes. Ziel des genannten Projektes ist eine Anpassung des Einreihungsplanes bzw. der Richtpositionen sowie der Modellumschreibungen an die aufgrund der neuen Ausbildungslandschaft entstandenen veränderten Verhältnisse. Nach wie vor vertritt der BAV wie auch die übrigen Personalverbände der AGSt (Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände) die Auffassung, dass das Projekt „Systempflege“ weit über eine reine Pflege des Systems hinausgeht und vielmehr eine Überprüfung und Abänderung der Grundlagen des Lohngesetzes stattfinden soll, welche auf dem Wege einer ordentlichen Gesetzesrevision erfolgen müsste. Wie bereits im letzten Jahresbericht erwähnt wurde auf Intervention der Personalverbände hin das Projekt „Systempflege“ als Standard-Traktandum in den monatlich stattfindenden Kontaktgesprächen mit dem Zentralen Personaldienst (ZPD) aufgenommen und die Verbände wurden und werden nach wie vor monatlich über den Stand des Projektes orientiert. Auch wenn gegen Ende des Berichtsjahres noch offen war, in welcher Form das Projekt weiterverfolgt wird, besteht die feste Zusicherung der Arbeitgeberseite, dass die Personalverbände in das Projekt eingebunden sind. c) Teuerungsausgleich Für die Festsetzung des Teuerungsausgleichs auf Löhnen und Renten ist in Basel der sogenannte Basler Index massgebend. Wie Vergleiche
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