- 15 - Anstellungsbedingungen zum Inhalt. Daneben wurden allgemeine Fragen im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis beim Kanton Basel-Stadt erörtert sowie erste Gespräche im Hinblick auf die anstehende Revision des Pensionskassengesetzes geführt. b) Kontakt mit den übrigen Verbänden Ebenfalls zum Bereich Sozialpartnerschaft zu zählen ist die Mitgliedschaft des BAV in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände (AGSt). Aufgrund der im vorliegenden Bericht beschriebenen, zahlreichen und vielfältigen Themen im Jahre 2012 war es einmal mehr von grösster Wichtigkeit, dass sich die im Kanton Basel-Stadt tätigen Personalverbände im Rahmen der AGSt treffen und die einzelnen Meinungen absprechen können. In der AGSt zusammengeschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende Verbände: - Baselstädtischer Angestellten-Verband (BAV) - Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt (FSS) - Kaufmännischer Verein (KV) - Personalverband Städtische Verkehrsbetriebe (PSV) - Polizeibeamten-Verband (PBV) - Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) - SYNA - Sektion Öffentliche Dienste Basel - Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) Die AGSt wird präsidiert vom Sekretär des BAV, Dr. Georg Schürmann; als Vizepräsident amtet Beat Siegenthaler von der FSS und das Sekretariat betreut Frau Marianne Meyer Lorenceau vom VPOD. 6. ZENTRALER PERSONALDIENST (ZPD) SOWIE DEZENTRALE PERSONALABTEILUNGEN Der Zentrale Personaldienst (ZPD) stand im Berichtsjahr weiterhin unter der Leitung von Frau Andrea Wiedemann; der Rechtsdienst wurde von Herrn Lukas Ott geleitet.
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