- 14 - 4. VERSELBSTÄNDIGUNG DER SPITÄLER Per 1. Januar 2012 wurden das Universitätsspital (USB), das Felix PlatterSpital (FPS) sowie die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK), welche bisher einen Teil der kantonalen Verwaltung darstellten, rechtlich verselbständigt. Mit der Verselbständigung blieben diese Spitäler als öffentlich-rechtliche Anstalt zu 100 % im Besitz des Kantons Basel-Stadt. Für die Mitarbeitenden haben das bisherige Personal- und Lohngesetz während einer Übergangsfrist von maximal vier Jahren weiterhin Gültigkeit. Beibehalten wird sodann die Pensionskassenlösung, womit die aktiven und pensionierten Angestellten der drei Spitäler mit einem Anschlussvertrag bei der Pensionskasse Basel-Stadt verbleiben. In den drei betroffenen Spitälern wurden zwischenzeitlich Reglemente für eine Personalkommission erlassen oder solche personell aufgestellt. Die Personalverbände erachten innerbetriebliche Personalkommissionen als ein sehr wirkungsvolles Instrument, um die Interessen der Arbeitnehmerschaft zu vertreten und zu wahren. Wichtig ist in diesen Zusammenhang, dass die neu aufgestellten Personalkommissionen der drei Spitäler und die Vertreter der Personalverbände an einem Strick ziehen, um so die Interessen der Spitalmitarbeitenden bestmöglich zu vertreten. 5. SOZIALPARTNERSCHAFT a) Kontakte mit dem Zentralen Personaldienst (ZPD) und der Regierung Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr monatliche Gespräche mit dem Zentralen Personaldienst (ZPD) statt. Neben zahlreichen Einzelfragen wurden im Berichtsjahr Verhandlungen und Gespräche im Zusammenhang mit der kantonalen Spesenregelung sowie der Zulagenverordnung geführt. Haupttraktandum bildete jedoch das Projekt „Systempflege“, welches im Rahmen von zwei Workshops sowie mehreren Zusatzsitzungen eingehend vertieft wurde. Die Gespräche und Verhandlungen mit der Regierungsdelegation, bestehend aus Dr. Eva Herzog, Dr. Guy Morin und Hanspeter Gass hatten neben der Systempflege die Forderungen nach einer Verbesserung der
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