- 13 - Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wird zu Beginn des Jahres 2013 einen Ratschlag in die Vernehmlassung schicken, der verschiedene Massnahmen zur Finanzierung der Senkung des technischen Zinssatzes vorsehen wird. Der BAV wird sich im Rahmen dieser Vernehmlassung zusammen mit den übrigen in der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände (AGSt) zusammengeschlossenen Verbänden eingehend vernehmen lassen. Ebenfalls im Ratschlag thematisiert werden soll die Frage, ob die Pensionskasse Basel-Stadt künftig im Leistungs- oder im Beitragsprimat geführt werden soll. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass ein Wechsel auf das Beitragsprimat mit Besitzstandskosten verbunden wäre, welche vom Arbeitgeber zu finanzieren wären. b) Unfallversicherungskasse (UVK) Nachdem im Jahre 2011 Bestrebungen im Gange waren, die Unfallversicherungskasse (UVK) abzuschaffen, konnte nicht zuletzt aufgrund einer Intervention der Personalverbände die Fortdauer der UVK erreicht werden. Nach wie vor besteht somit die Unfallgrundzusatzversicherung (2. Klasse), die Unfallergänzungsversicherung (1. Klasse) sowie die Krankenzusatzversicherung ECO. Anlässlich der Delegiertenversammlung vom September 2012 wurden folgende Prämien festgelegt: Aktive Pensionierte Unfallgrundzusatz (2.Kl.) 0.095 % des Bruttolohnes CHF 18.50 p.M. Unfallergänzung (1. Kl.) CHF 9.00 p.M. CHF 10.00 p.M. Krankenzusatz ECO 0.7 % des Bruttolohnes CHF 40.00 p.M.
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