- 6 - 1. LOHNGESETZ / LÖHNE a) Anpassung der Lohnansätze für das Jahr 2013 Generelle Lohnerhöhungen sind auch im Berichtsjahr wiederum nicht zu verzeichnen. Per 1. Januar 2013 wird im Lohnbereich jedoch geändert, was folgt: aa) Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2013 Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2013 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die relevante November-Jahresteuerung betrug 2012 minus 0,3 %; der Regierungsrat hat mitgeteilt, dass die Lohnansätze per 1. Januar 2013 unverändert bleiben, die negative Teuerung (2011 minus 0,5 % sowie 2012 minus 0,3 %, total somit minus 0,8 %) aber in den kommenden Jahren bei der Ermittlung des Teuerungsausgleichs mitberücksichtigt werden soll. ab) Familien- und Unterhaltszulagen Für die Familienzulagen sind seit dem 1. Januar 2009 das Familienzulagengesetz des Bundes sowie die Regelung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz des Kantons Basel-Stadt massgebend. Auch für das Jahr 2013 sind die Ansätze unverändert und betragen monatlich: - Kinderzulage CHF 200.00 - Ausbildungszulage CHF 250.00 Die Unterhaltszulagen sind in der Verordnung über die Ausrichtung von Unterhaltszulagen an die Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt geregelt. Sie betragen weiterhin: - Unterhaltszulage bei 1 Kinderzulage CHF 411.00 - Unterhaltszulage bei 2 Kinderzulagen CHF 502.75 - Unterhaltszulage bei 3 Kinderzulagen CHF 538.00 - Unterhaltszulage bei 4 und mehr Kinderzulagen CHF 566.00
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