Jahresbericht 2013

9 Die Unterhaltszulagen betragen weiterhin: Unterhaltszulage bei 1 Kinderzulage CHF 411.00 Unterhaltszulage bei 2 Kinderzulagen CHF 502.75 Unterhaltszulage bei 3 Kinderzulagen CHF 538.00 Unterhaltszulage bei 4 und mehr Kinderzulagen CHF 566.00 Lohnabzüge Die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnabzüge betragen seit 1. Januar 2013 unverändert total 12,1%. Der Betrag setzt sich zusammen aus 8,4% AHV 1,4 % IV 0,3 % EO 2,0% ALV Er wird je hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Projekt Systempflege Das bereits seit mehreren Jahren andauernde Projekt Systempflege wurde im Berichtsjahr 2013 weitergeführt. Es wurden weitere provisorische Zuordnungen gemacht und es ist bereits jetzt abzusehen, dass die Systempflege sowohl zu Höher- als auch zu Tiefereinreihungen führen wird. Ziel des Projekts Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Das System des Kantons Basel-Stadt, in dem die unterschiedlichsten Tätigkeiten und Funktionen abgebildet und in Lohnklassen eingeteilt werden müssen, ist nicht mehr zeitgemäss. Das Projekt Systempflege hat zum Ziel, diese Funktionsbewertung den neuen Realitäten anzupassen.

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