14 15 Feier- und Freitage: Die bisherigen 9 Feiertage werden beibehalten, die bis anhin geltenden max. 7 freien Halbtage (vor den Feiertagen) werden abgeschafft. Neu werden den Mitarbeitenden jedoch pro Jahr zusätzlich 5 sogenannte «flexible freie Tage» gewährt, welche wie Ferien bezogen und während fünf Jahren kumuliert werden können. Die Familienzulagen werden neu abhängig vom Pensum ausgerichtet. Es gilt diesbezüglich eine Übergangsfrist von drei Jahren, während welcher die alte Reglung beibehalten wird. NBU-Prämie Krankentaggeldversicherung: Neu kann der Arbeitgeber eine vollständige Übernahme der NBU-Prämie und eine max. hälftige Übernahme der Prämie für die Krankentaggeldversicherung vorsehen. Das Dienstjubiläum gilt neu schon nach 5 Jahren. Auch hier gilt eine Übergangsregelung, wonach die bestehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das nächste Jubiläum nach alter Regelung erhalten, sofern diese vorteilhafter für den Mitarbeitenden ist. Der Lohn beruht auf einem neuen Lohnsystem mit einem Einreihungsplan, welcher einzelne Richtfunktionen verschiedenen Lohnbändern zuordnet. Die individuelle Lohnhöhe basiert dabei auf der Lage im Lohnband im Verhältnis zur Tendenzkurve der Richtfunktion, dem Lebensalter (Erfahrung) und zu einem Teil auf Leistung (gemäss Mitarbeitendenbeurteilung). Bei der Überführung per 1. Januar 2016 werden die bestehenden Bruttogrundlöhne im Frankenbetrag übernommen. Der vollständige Text des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) ist auf dem Intranet der jeweiligen Spitäler einsehbar. Die Universität Aktuelle Personalthemen konnten im Rahmen der beiden sozialpartnerschaftlichen Gesprächen zwischen den Personalverbänden und der Universitätsleitung erörtert werden. Der BAV war durch seinen Sekretär sowie durch Dr. Markus Dürrenberger vertreten.Wiederum wurde den Mitarbeitenden der Universität gleich wie den Angestellten der kantonalen Verwaltung der Stufenanstieg für das Jahr 2016 gewährt. Die Teuerungsberechnung bei der Universität basiert auf anderen Grundlagen als beim Kanton und beträgt minus 1.0 % (Stand Oktober-Index). Gleich wie die beiden Trägerkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gewährt auch die Universität keinen Teuerungsausgleich Das Universitäts-Kinderspital UKBB Bereits seit längerem verselbständigt ist das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB). Im Berichtsjahr haben keine Besprechungen zwischen den Personalvertretungen und der Leitung des UKBB stattgefunden; diese Gespräche sollen jedoch im Jahre 2016, nach dem Weggang des Klinikdirektors Dr. Conrad E. Müller im Mai des Berichtsjahres mit der neuen Leitung wieder aufgenommen werden. Die Bürgergemeinde Der BAV unterstützt jene Angestellten der Bürgergemeinde, die Mitglied beim BAV sind, bei betrieblichen Anliegen und Verhandlungen mit den jeweiligen Personalabteilungen bzw. Vorgesetzten. Für das Jahr 2016 werden individuelle, auf den Resultaten der Mitarbeitergespräche basierende Lohnerhöhungen ausgesprochen.
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