Jahresbericht 2016

12 NBU-Prämie: Neu sollen die Staatsangestellten anstatt einem Drittel der Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung zwei Drittel selber tragen und der Arbeitgeber ein Drittel übernehmen. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Dienstaltersgeschenk: Die neue Regelung für das Dienstaltersgeschenk entspricht derjenigen, welche im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrages GAV für die verselbständigten Spitäler festgelegt wurde. Demnach erhält jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter nach 5 Dienstjahren 2.5 Tage bezahlten Urlaub. Nach 10 und 15 Dienstjahren sind es 5 Tage. Nach 20 Dienstjahren sind es dann 10 Urlaubstage und nach 25, 30 und 35 Dienstjahren 15 Tage. Letztmals werden nach 40 Dienstjahren 20 Tage bezahlter Urlaub gewährt. Die Einzelheiten werden vom Regierungsrat in einer Verordnung festgelegt. Es ist vorgesehen, dass das Dienstaltersgeschenk auch in Form von Geld ausgerichtet werden kann. Im Sinne einer Übergangsregelung wurde sodann bestimmt, dass allen Mitarbeitenden, die vor dem Inkrafttreten von Anfang 2017 angestellt wurden, das nächstfolgende Dienstjubiläum nach alter Regelung gewährt wird, sofern diese für sie vorteilhafter ist. Mit diesen Kompromissvorschlägen die im März 2016 vom Grossen Rat beschlossen worden sind, hat die Wirtschafts- und Abgabekommission WAK das Abbauvorhaben der Regierung bei den Anstellungsbedingungen des Staatspersonals reduziert. Für die in der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalver- «Der BAV macht seinen ganzen Einfluss geltend, um aktiv im Sinne der Arbeitnehmenden mitzuwirken. »

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