11 Die geplanten Massnahmen haben grossen Unmut beim Perso- nal ausgelöst. Zum einen muss darauf hingewiesen werden, dass die Anstellungsbedingungen in den letzten Jahren in den Bereichen Lohn, Arbeitszeit und beruflicher Vorsorge weitestgehend stagniert oder sich gar verschlechtert haben.Will man die Qualität des Service Public gewährleisten sind gute und konkurrenzfähige Anstellungsbedingungen unabdingbar. Hinzu kommt die aktuelle finanzielle Lage des Kantons: Die im Frühjahr 2016 veröffentlichten Finanzkennzahlen des Kantons für das Jahr 2015 weisen einen Überschuss von CHF 432 Millionen aus. Der Finanzplan prognostiziert für die kommenden Jahre eine positive Entwicklung. Diese erfreuliche Finanzlage war zum Zeitpunkt der Festlegung der Sparmassnahmen durch den Regierungsrat noch nicht bekannt. Der Regierungsrat ging damals von einer wesentlich schlechteren Prognose in Bezug auf die Kantonsfinanzen aus. Dass der Regierungsrat aber unter den sehr guten Rahmenbedingungen an den Sparmassnahmen festgehält, ist nicht nachvollziehbar. Die Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates hat nach intensiver Verhandlung für die NBU-Prämie und das Dienstaltersgeschenk folgende Kompromissvorschläge unterbereitet: «Will man die Qualität des Service Public gewährleisten, sind gute Anstellungsbedingungen unabdingbar. »
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