Jahresbericht 2016

10 Abbaumassnahmen der Regierung Bereits im Jahre 2015 hatte der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt sogenannte «Entlastungsmassnahmen» im Umfang von rund CHF 70 Millionen verabschiedet. Davon sollten die Staatsangestellten rund CHF 15 Millionen mittels verschiedener Sparmassnahmen beisteuern: • Die erste, das Kantonspersonal betreffende Massnahme sollte darin bestehen, dass ab dem Jahr 2017 die Prämien für die obligatorische Nicht-Berufsunfallversicherung NBU vollumfänglich von den Angestellten selber getragen werden sollen. Bislang übernimmt der Arbeitgeber zwei Drittel der Prämie, was im Jahr 2015 einem Anteil von 0.93 % des Bruttolohnes entsprach. • Im Weiteren plante die Regierung, die Anspruchsvoraussetzungen für das Dienstaltersgeschenk zu ändern. Künftig sollten die Mitarbeitenden jeweils nach dem 10., dem 20., dem 30. und dem 40. Dienstjahr Anspruch auf ein Dienstaltersgeschenk in Form von je zwei Wochen bezahltem Urlaub erhalten. Heute werden die Dienstaltersgeschenke ab dem 10. Dienstjahr in Fünfjahresschritten ausgerichtet. Die Umsetzung dieser neuen Regelungen war ursprünglich ab dem Jahr 2016 geplant. Mit der geplanten Übergangsregelung sollte die volle Wirksamkeit der Massnahme aber erst im Jahr 2020 eintreten. • Geändert werden sollte sodann die heutige Höhe der so genannten Anerkennungsprämien: Die heute für Anerkennungsprämien zur Verfügung stehende Summe soll um CHF 200’000 reduziert werden.

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