Jahresbericht 2016

15 Nach dem ersten Jahr unter dem GAV kann gesagt werden, dass sich für die Mitarbeitenden der drei Spitäler nicht erheblich viel an den Anstellungsbedingungen geändert hat und es zumindest gemäss den dem BAV vorliegenden Rückmeldungen bei der Umsetzung des GAV keine grösseren Probleme gegeben hat. Der Gesamtarbeitsvertrag sieht unter anderem jährliche Lohnverhandlungen vor, welche im Herbst des Berichtsjahres erstmals geführt worden sind. Dabei haben sich folgende Lohnerhöhungen für die drei Spitäler ergeben: Universitätsspital USB: 0.9% der Lohnsumme werden für Lohn- erhöhungen mit unterschiedlicher Verteilung verwendet. Die Massnahme wurde hauptsächlich zur Korrektur von Unstimmigkeiten angewendet. Das USB konnte die nötigen Zahlen, welche die Voraussetzung zur Beurteilung der Lohnverhandlungen bilden, transparent liefern. Felix Platter-Spital FPS: 0.5% der Lohnsumme werden für Lohnerhöhungen mit unterschiedlicher Verteilung verwendet. Die Massnahme wurde ebenfalls primär zur Korrektur von Unstimmigkeiten angewendet. Das FPS lieferte lediglich rudimentäre Zahlen, wodurch sich die Lohnverhandlungen schwierig gestalteten. Universitäre Psychiatrische Kliniken UPK: 0.5% der Lohnsumme werden für eine Lohnerhöhung verwendet, die gleich auf alle Mitarbeitenden verteilt wird, die dem GAV unterstellt sind. Die UPK konnte keine, als Diskussionsbasis dienende Zahlen vorlegen, weshalb dort – nach dem «Giesskannenprinzip» - eine Lohnerhöhung mit 0.5% über alle stattfand.

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