7 rungen steht. Der BAV hat sich zum Ziel gesetzt, dieses Thema weiterhin absolut prioritär zu behandeln und sich diesbezüglich mit klaren Meinungsäusserungen einzubringen. Das Sekretariat des BAV war – neben den Rechtsschutzanfra- gen – stark mit der Behandlung von Anfragen und Einsprachen im Zusammenhang mit dem Projekt Systempflege befasst. Im Verlaufe des Berichtsjahres wurden vom BAV rund 100 Einsprachen samt Begründungen eingereicht. Deren Behandlung und Beurteilung durch den Regierungsrat geht jedoch leider nur sehr schleppend voran. Bei den Gerichten haben die Arbeiten zur Systempflege überhaupt erst im Berichtsjahr begonnen. Hier ist eine Umsetzung erst im Verlaufe des Jahres 2017 geplant. Erfreulich effizient verlaufen sind einerseits die Umsetzung des GAV für die drei ehemals staatlichen Spitäler USB, FPS und UPK und andererseits die Überarbeitung des seit mehreren Jahren bestehenden Kollektivvertrages für das UKBB. Die Mitarbeitenden der grössten Basler Spitäler sind nun mit zeitgemässen Anstellungsbedingungen ausgestattet. Bereits jetzt zeichnen sich jedoch weitere Veränderungen im regionalen Gesundheitswesen ab, planen doch die beiden Basler Halbkantone eine gemeinsame Trägerschaft des Universitätsspitals und des Kantonsspitals Baselland. Zweifellos werden dabei die Anstellungsbedingungen erneut tangiert. Abschliessend danke ich auch an dieser Stelle allen Vorstandskolleginnen und -kollegen sowie dem Sekretariat für ihren Einsatz. Ohne dieses unermüdliche Engagement wäre eine effiziente, wirkungsvolle Vertretung der Mitglieder des BAV nicht möglich. Dr. Gregor Thomi; Präsident
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