Jahresbericht 2016

8 1. Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind im Berichtsjahr wiederum nicht zu verzeichnen. Per 1. Januar 2016 ist im Lohnbereich jedoch Folgendes geändert worden: Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2016 Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2016 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die relevante November-Jahresteuerung betrug 2016 minus 0.2 %. Der Regierungsrat hat mitgeteilt, dass die Lohnansätze per 1. Januar 2016 unverändert bleiben, die kumulierte Teuerung (insgesamt minus 2.3%) aber in den kommenden Jahren bei der Ermittlung des Teuerungsausgleichs mitberücksichtigt werden kann. Familien- und Unterhaltszulagen Da keine Teuerungsanpassung erfolgt, bleiben auch die Ansätze für die Unterhaltszulagen und Geldzulagen unverändert. Sie betragen monatlich: Kinderzulage CHF 200.— Ausbildungszulage (ab dem 16. Altersjahr) CHF 250.— Die Unterhaltszulagen betragen weiterhin: Unterhaltszulage bei 1 Kinderzulage cHF 411.— Unterhaltszulage bei 2 Kinderzulagen CHF 502.75 Unterhaltszulage bei 3 Kinderzulagen cHF 538.— Unterhaltszulage bei 4 und mehr Kinderzulagen CHF 566.—

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