Jahresbericht 2018

18 19 Die Universität Mit den Parlamentsbeschlüssen der Trägerkantone zur Leistungsperiode 2018 bis 2021 wurde die Universität Basel verpflichtet, das Ausgabenniveau bis 2021 zu senken und gleichzeitig unvermeidliche Mehrkosten durch Sparmassnahmen abzufangen. Die Einsparungen von total 80 Millionen Franken werden von der Universität mit einem Bündel von Massnahmen umgesetzt und treffen das Personal in verschiedener Hinsicht. Einerseits ist der Spardruck und die damit verbundenen Unsicherheiten im Arbeitsalltag deutlich spürbar; die Belastung steigt. Andererseits wurde im Oktober des Berichtsjahres öffentlich kommuniziert, dass den Mitarbeitenden der Universität – anders als den Angestellten der Verwaltung der beiden Trägerkantone – für das Jahr 2019 weder ein Stufenanstieg noch ein Teuerungsausgleich gewährt wird. Der BAV hat deshalb im Oktober 2018 zusammen mit dem VPOD Region Basel eine Protestnote zuhanden des Universitätsrates, der Rektorin und des Verwaltungsdirektors verfasst, mit welcher für das Personal eine Abwägung folgender Punkte gefordert wurde: 1. Die reguläre Anhebung der Stufe für 2019. 2. Ein angemessener Teuerungsausgleich wie in den beiden Trägerkantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt. 3. Die Neutralisierung der aufgelaufenen Minusteuerung wie bei den Angestellten des Kantons Basel-Stadt. Nachdem den Sozialpartnern seitens des Verwaltungsdirektors der Universität Basel mitgeteilt wurde, dass sich diese Forderungen für das Jahr 2019 nicht umsetzen lassen würden, lancierten der VPOD Region Basel und der BAV im November 2018 eine Petition an den Universitätsrat. Innerhalb von knapp sechs Wochen kamen 770 Unterschriften zusammen. Die Übergabe an den Universitätsrat erfolgte am 17. Dezember 2018 und es wurde für das Personal der Universität Basel Folgendes gefordert: 1. Die reguläre Anhebung der Stufe für 2019 für alle. Mindestens aber für die Mitarbeitenden bis und mit Lohnklasse 11. 2. Ein angemessener Teuerungsausgleich, wie er für das Personal der beiden Trägerkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt geplant ist. 3. Eine Neutralisierung statt einer Verrechnung der aufgelaufenen Minusteuerung. Wie die Sozialpartner im Februar 2019 zur Kenntnis nehmen mussten, hat auch die vorerwähnte Petition den Universitätsrat nicht dazu bewogen, auf die beschlossenen Massnahmen zurückzukommen. Weitere aktuelle Personalthemen konnten im Rahmen der beiden sozialpartnerschaftlichen Gespräche zwischen den Personalverbänden und der Universitätsleitung erörtert werden, wobei der BAV durch das Vorstandsmitglied Dr. Markus Dürrenberger vertreten war.

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