16 17 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter und UPK Die öffentlich-rechtlichen Spitäler Universitätsspital Basel USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter und Universitäre Psychiatrische Kliniken UPK wurden per 1. Januar 2012 verselbständigt und nach einer Übergangsfrist von vier Jahren unterstehen die Mitarbeitenden seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr dem kantonalen Personalrecht. Die Anstellungsbedingungen sind seither für einen Grossteil der Mitarbeitenden in den Grundzügen in einem Gesamtarbeitsvertrag GAV geregelt; Einzelheiten finden sich in den Reglementen der jeweiligen Spitäler.Wie sich bereits im ersten Jahr nach Inkrafttreten des GAV abgezeichnet hatte, veränderte sich aufgrund der Verselbständigung für die Mitarbeitenden zumindest im Bereich der Anstellung nicht sehr viel. Daran hat sich auch im Berichtsjahr nichts geändert. Im Berichtsjahr sind wiederum die im GAV vorgesehenen Lohngespräche geführt worden. Der BAV hat dabei in der Person des Vorstandsmitglieds Werner Weisskopf aktiv mitgewirkt. Es konnten jedoch keine befriedigenden Ergebnisse erzielt werden: Im Universitätsspital beträgt die Lohnsummenerhöhung für das Jahr 2019 0.7%, in den UPK rund 0.5%. In der Universitären Altersmedizin Felix Platter fand gar keine Lohnsummenerhöhung statt. Der allgemeine Spardruck in den Spitälern ist beim Personal deutlich spürbar. Im Februar 2018 haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Staatsverträge für die Umsetzung der gemeinsamen Gesundheitsregion beider Basel unterzeichnet. Die Staatsverträge regeln die konkrete Ausgestaltung der beiden Teilprojekte Gemeinsame Gesundheitsversorgung und Gemeinsame Spitalgruppe zwischen dem Universitätsspital Basel USB und dem Kantonsspital Baselland KSBL. Die beiden Spitäler hätten zum sogenannten Universitätsspital Nordwest in Form einer Aktiengesellschaft fusioniert werden sollen, welches per 1. Januar 2020 seinen Betrieb hätte aufnehmen sollen. Im Rahmen der Volksabstimmungen vom 10. Februar 2019 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Landschaft den Staatsvertrag über das gemeinsame Spital zwar mit 66.63 Prozent angenommen, die Stimmenden im Kanton Basel-Stadt haben ihn jedoch mit 55.95 Prozent abgelehnt. Damit kam die Spitalfusion nicht zustande, denn dafür hätte der Staatsvertrag in beiden Kantonen angenommen werden müssen. Die von den beiden Kantonsregierungen beabsichtigte Spitalfusion hat die Verantwortlichen des BAV im Berichtsjahr stark in Anspruch genommen. Seit einer Kickoff-Sitzung im April 2018 war der BAV, vertreten durch das Vorstandsmitglied Werner Weisskopf und den Sekretär Steven Hürlimann, als Teil der Arbeitnehmer-Delegation damit beschäftigt, mit den Arbeitgebervertretern einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für das geplante Universitätsspital Nordwest auszuhandeln. Zum Zeitpunkt der Volksabstimmungen in den beiden Kantonen vom 10. Februar 2019 waren die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des Nicht-zustande-Kommens der Spitalfusion ist der Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertrages hinfällig geworden. «Der allgemeine Spardruck in den Spitälern ist beim Personal deutlich spürbar. »
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