14 15 Der Entscheid über das Geschäft lag letztlich in der Budgetkompetenz des Grossen Rats. Die Finanzkommission beantragte dem Grossen Rat gemäss Kommissionsbeschluss vom 15. November 2018 mit 7:6 Stimmen, dass den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung ab 2019 ein allfälliger Teuerungsausgleich unter definitivem Verzicht auf die Verrechnung der kumulierten Negativteuerung der Jahre 2011 bis 2017 von 1.2% gewährt wird. Im Rahmen der Grossratssitzung vom 19. Dezember 2018 hat der Grosse Rat dem Antrag des Regierungsrates mit 47 zu 46 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt und beschlossen, dass den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung ab 2019 ein allfälliger Teuerungsausgleich unter definitivem Verzicht auf die Verrechnung der kumulierten Negativteuerung der Jahre 2011 bis 2017 von 1.2% gewährt wird. Die entsprechende Referendumsfrist ist am 9. Februar 2019 unbenutzt abgelaufen und der Beschluss des Grossen Rates somit in Rechtskraft erwachsen. Petition 40-Stunden Woche Zusammen mit den übrigen in der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände AGST zusammengeschlossenen Personalvertretungen hat der BAV im Jahr 2017 eine Petition für die Einführung einer 40-Stunden Woche lanciert. Dabei wurde der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt aufgefordert, die Basis der Wochenarbeitszeit des Kantonspersonals von 42 auf 40 Stunden zu senken und eine flexible Ausgestaltung vorzusehen. Die Kürzung der Arbeitszeit soll dabei bei gleichem Lohn und mit den dafür notwendigen zusätzlichen Stellen erfolgen (siehe hierzu Jahresbericht des BAV 2017). Mit Enttäuschung hat die AGST Ende Januar des Berichtsjahres vom abschlägigen Regierungsratsentscheid zur eingereichten Petition für die 40-Stunden-Woche Kenntnis genommen. Die in der AGST zusammengeschlossenen Personalvertretungen haben die Stellungnahme des Regierungsrates eingehend geprüft und ihre gemeinsame Haltung dazu in einer schriftlichen Replik festgehalten. Trotz der Absage des Regierungsrates bleibt das von Seiten der Staatspersonalverbände eingebrachte Anliegen für eine Senkung der Wochenarbeitszeit weiter bestehen. Die AGST hält an ihrem von über 5300 Petentinnen und Petenten mitgetragenen Begehren fest und behält sich vor, es unter anderen Umständen gezielt wieder vorzubringen.
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