Jahresbericht 2018

6 7 Vorwort des Präsidenten Geschätzte Mitglieder Der BAV hat sich im Berichtsjahr 2018 erneut tatkräftig für die Belange seiner Mitglieder eingesetzt. Durch den Einsitz in verschiedenen Gremien hatte der BAV die Möglichkeit, auf mehreren Ebenen Einfluss auf Themata zu nehmen, die das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis im Kanton Basel-Stadt betreffen. Daneben haben auch im Berichtsjahr zahlreiche Mitglieder von der rechtlichen Beratung durch unser Sekretariat Gebrauch gemacht. Der BAV erfüllt seine Funktion als starker und kompetenter Personalverband erfolgreich und zur Zufriedenheit seiner Mitglieder. Rückblickend haben den BAV im Jahr 2018 insbesondere die folgenden Sachgebiete beschäftigt: Wiederum ein zentrales Thema bildete das nunmehr seit mehreren Jahren laufende Lohnprojekt Systempflege. Leider waren diverse vom BAV betreute Einspracheverfahren auch per Ende des Berichtsjahres noch bei den verschiedenen involvierten Instanzen hängig. Gesamthaft ist die Situation im Zusammenhang mit dem Projekt Systempflege äusserst unbefriedigend. Die lange Verfahrensdauer führt nebst dem Umstand, dass eine grosse Anzahl von Mitarbeitenden nach wie vor keine Gewissheit über die Einreihung ihrer Stelle hat, zu verschiedenen weiteren Problemen, auf welche im vorliegenden Jahresbericht näher eingegangen wird. Es ist zu hoffen, dass die Bearbeitung der Einspracheverfahren im Jahr 2019 nun definitiv abgeschlossen werden kann. Ebenfalls stark in Anspruch genommen hat die Verantwortlichen des BAV die von den Kantonsregierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft beabsichtigte Spitalfusion. Über weite Strecken des Berichtsjahres war der BAV, vertreten durch das Vorstandsmitglied Werner Weisskopf und den Sekretär Steven Hürlimann, als Teil der Arbeitnehmer-Delegation damit beschäftigt, mit den Arbeitgebervertretern einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für das geplante Universitätsspital Nordwest auszuhandeln. Aufgrund des Nicht-zustande-Kommens der Spitalfusion ist der Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertrages schliesslich hinfällig geworden. Im Oktober des Berichtsjahres hat die Universität Basel öffentlich kommuniziert, dass den Mitarbeitenden – anders als den Angestellten der Verwaltung der beiden Trägerkantone – im Zuge der Umsetzung der ihr von den beiden Kantonsregierungen auferlegten Sparmassnahmen für das Jahr 2019 weder ein Stufenanstieg noch ein Teuerungsausgleich gewährt wird. Gemeinsam mit dem VPOD Region Basel hat der BAV deshalb gegen Ende des Berichtsjahres zunächst eine Protestnote verfasst und sodann eine Petition an den Universitätsrat lanciert.Wie der BAV im Februar 2019 zur Kenntnis nehmen musste, hat auch diese Petition den Universitätsrat leider nicht dazu bewegen können, auf die beschlossenen Massnahmen zurückzukommen. « Gesamthaft ist die Situation im Zusammenhang mit dem Projekt Systempflege äusserst unbefriedigend. »

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