Jahresbericht 2019

12 13 Auch wenn die PKBS über weite Strecken des Jahres 2019 weniger als auch schon im Fokus der Öffentlichkeit stand, hat sich der Vorstand des BAV stets intensiv mit der Thematik befasst. Es ist offensichtlich, dass das gesamte Vorsorgewesen eine der grossen Herausforderungen unserer Gesellschaft in den nächsten Jahre bleiben wird. Der BAV hat sich deshalb längst zum Ziel gesetzt, dieses Thema prioritär zu behandeln und sich in den entsprechenden Gremien einzubringen. 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter und UPK Gemäss den Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft hätten das Universitätsspital Basel (USB) und das Kantonsspital Baselland (KSBL) per 1. Januar 2020 zum sogenannten Universitätsspital Nordwest (USNW) in Form einer Aktiengesellschaft fusioniert werden sollen. Im Rahmen der Volksabstimmungen vom 10. Februar 2019 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Landschaft den Staatsvertrag über das gemeinsame Spital zwar mit 66.63 Prozent angenommen, die Stimmenden im Kanton Basel-Stadt haben ihn jedoch mit 55.95 Prozent abgelehnt. Damit kam die Spitalfusion nicht zustande und ist vorerst kein Thema mehr. Bereits im Berichtsjahr 2019 zeigte sich deutlich, dass das USB nun vermehrt Kooperationen mit Privatkliniken eingeht. Die von den beiden Kantonsregierungen beabsichtigte Spitalfusion hat die Verantwortlichen des BAV insbesondere im Jahr 2018, aber auch noch zu Beginn des Jahres 2019 stark in Anspruch genommen. Seit einer Kickoff-Sitzung im April 2018 war der BAV, vertreten durch das Vorstandsmitglied Werner Weisskopf und den Sekretär Steven Hürlimann, als Teil der Delegation der Arbeitnehmenden damit beschäftigt, mit der Vertretung der Arbeitgeberschaft einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für das geplante Universitätsspital Nordwest auszuhandeln. Aufgrund des Nicht-zustande-Kommens der Spitalfusion ist der Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertrages hinfällig geworden und der am 1. Januar 2016 in Kraft getretene GAV gilt somit auch für einen Grossteil der Mitarbeitenden des USB weiterhin. Gemäss den Rückmeldungen, die der BAV erhalten hat, sind die Mitarbeitenden des USB grossmehrheitlich erleichtert, dass es nicht zur Spitalfusion gekommen ist. Die Spitalfusion hätte für die Mitarbeitenden des USB auf verschiedenen Ebenen diverse nicht restlos geklärte Veränderungen mit sich gebracht. Die Anstellungsbedingungen eines Grossteils der Mitarbeitenden des USB, der UPK und der Universitären Altersmedizin Felix Platter sind seit dem 1. Januar 2016 in den Grundzügen in einem gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrag geregelt; Einzelheiten finden sich in den Reglementen der jeweiligen Spitäler. Auch im Berichtsjahr sind die im GAV vorgesehenen Lohngespräche geführt worden. Der BAV war dabei in der Person des Vorstandsmitglieds Werner Weisskopf vertreten. Es hat sich einmal mehr gezeigt, dass es sich dabei nicht um effektive Lohnverhandlungen, sondern lediglich um Lohngespräche handelt. Die Personalverbände werden in Bezug auf die von den Spitalleitungen und Verwaltungsräten vorgesehenen Lohnanpassungen (Gesamtbetrag und Verteilschlüssel) vor dem definitiven Entscheid zwar angehört, können jedoch nicht mitentscheiden. Entsprechend unbefriedigend sind die

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