Jahresbericht 2019

11 10 Kinderzulage CHF 200.— Ausbildungszulage ( ab dem 16. Altersjahr ) CHF 250.— Unterhaltszulage bei 1 Familienzulage cHF 415.50 Unterhaltszulage bei 2 Familienzulagen CHF 508.25 Unterhaltszulage bei 3 Familienzulagen cHF 544.— Unterhaltszulage bei 4 und mehr Familienzulagen CHF 572.25 Lohnprojekt Systempflege Der BAV hat in den letzten Jahren in den Jahresberichten und der ZV Info regelmässig über das Lohnprojekt Systempflege und die – insbesondere aufgrund der langen Dauer der Einspracheverfahren – damit verbundenen Probleme berichtet. Ein Grossteil der vom BAV betreuten Einsprache- und Rekursverfahren konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden. In vereinzelten Verfahren war jedoch auch per Ende des Berichtsjahres noch kein Einspracheentscheid ergangen oder es war noch ein Rekurs am Verwaltungsgericht hängig. Insgesamt kann jedoch festgehalten werden, dass die Einspracheverfahren im Berichtsjahr stark vorangetrieben wurden. Gemäss einer von Human Resources Basel-Stadt HR BS1 veröffentlichten Statistik waren per 31. Dezember 2019 (nur) noch 27 der ursprünglich 847 eingegangenen Einsprachen in Bearbeitung. Zudem waren per Stichtag 31. Dezember 2019 22 Rekurse gegen Einspracheentscheide am Verwaltungsgericht hängig. Per Ende des Jahres 2019 wurde die vom Regierungsrat eingesetzte Überführungskommission aufgelöst. Diese paritätisch zusammengesetzte Kommission hatte im Rahmen des Lohnprojekts Systempflege den Auftrag, den Regierungsrat bei der Behandlung von Einsprachen gegen die Zuordnung von Stellen auf die neue Richtposition zu beraten. Die verbliebenen Einsprachen werden von der Begutachtungskommission behandelt. Pensionskasse Basel-Stadt Am 12. November 2019 – und somit kurz vor Ende des Berichtsjahres – hat die Pensionskasse Basel-Stadt PKBS bekannt gegeben, dass der Verwaltungsrat beschlossen hat, den technischen Zinssatz aufgrund des tiefen Zinsniveaus per 1. Januar 2020 von 2.50 Prozent auf 2.25 Prozent zu senken. Dies unter Berücksichtigung der Vorgabe, den empfohlenen technischen Zinssatz in einem Zeitraum von längstens 7 Jahren zu erreichen. Letztmals hatte die PKBS mit Wirkung auf den 1. Januar 2019 den technischen Zinssatz von 3.0 auf 2.5 Prozent gesenkt (siehe hierzu Jahresbericht 2017 des BAV, S. 12 f.). Die Senkung per 1. Januar 2020 um die nächsten 0.25 Prozentpunkte führt zu einem entsprechenden Anstieg der Rentenkapitalien, welcher gemäss Mitteilung der PKBS durch die bisher gute Performance finanziert sei. Die laufenden Rentenleistungen, die geltende Umwandlungssatzregelung sowie die bis am 31. Dezember 2021 wirksame Übergangslösung sind gemäss Mitteilung der PKBS von diesen Anpassungen nicht betroffen. Weitere Schritte seien jedoch in Prüfung, über welche die PKBS im Verlaufe des Jahres 2020 informieren will. « Das gesamte Vorsorgewesen bleibt eine der grossen Herausforderungen in den nächsten Jahren. » 1 Der Zentrale Personaldienst ZPDwurde per Januar 2020 in Human Resources Basel-Stadt HR BS umbenannt.

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