16 17 3. Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit Human Resources Basel-Stadt HR BS und der Regierung Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr monatliche Gespräche mit der Leitung von HR BS (sog. Kontaktgespräch) sowie Sozialpartnergespräche mit der regierungsrätlichen Delegation für Personalfragen, bestehend aus Regierungsrätin Dr. iur. Tanja Soland und Vertretern von HR BS, statt. Zu den wichtigsten Themen, welche in diesen Gremien behandelt wurden, siehe die Ausführungen auf S. 17 ff. Als Ansprechpartner für die sozialpartnerschaftlichen Themen fungierten Frau Andrea Wiedemann (Leiterin HR BS) und Herr David Gelzer (Leiter Rechtsdienst und Stellvertretender Leiter HR BS). Als Vertreter des BAV fungierte Vizepräsident Andreas Reyes. Zudem fand wie üblich ein reger Austausch mit den dezentralen Personalabteilungen statt; dies insbesondere im Rahmen der Behandlung individueller Rechtsschutzfälle. Per Drucklegung des Jahresberichtes waren in den Personalabteilungen die folgenden Leiterinnen bzw. Leiter tätig: Bau- und Verkehrsdepartement Alan Lopez Erziehungsdepartement Markus Rümmele Finanzdepartement Carine Nussbaumer Gesundheitsdepartement Peter Zeller Justiz- und Sicherheitsdepartement Tom Koch Präsidialdepartement Sibylle Blum Departement für Wirtschaft, Barbara Schaludek Soziales und Umwelt Autonome Institutionen (nicht abschliessend) Universitätsspital Basel USB Eleonora Riz à Porta Universitäre Psychiatrische Kliniken UPK Anke Höster-von Moock Universitäre Altersmedizin Felix Platter Erich Schwizer a.i. Universitäts-Kinderspital beider Basel UKBB Fabienne Thiévent Bürgergemeinde Basel-Stadt Yvette Oeschger Industrielle Werke Basel IWB Heidi Stocker Universität Basel Reto Jeker Universitäres Zentrum für Manuela Meyer Zahnmedizin Basel UZB Basler Verkehrs-Betriebe BVB Susanne Bolliger Crocoll Kontakt mit den übrigen Verbänden Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist der BAV Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände AGSt Basel-Stadt. Im ersten Quartal des Berichtsjahres beschäftigte sich die AGSt insbesondere mit dem Thema Reallohnerhöhung von 2% für alle Angestellten des Kantons Basel-Stadt. Dies einerseits aufgrund der erneuten Verschlechterungen der Pensionskasse (Reduktion technischer Zins und deren Folgen) und andererseits auch aufgrund des sehr guten Rechnungsabschlusses des Kantons. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie und den damit verbundenen Folgen entschied die AGSt, die gut vorbereitete Forderung für eine Reallohnerhöhung von 2% vorderhand nicht bei der Regierung zu deponieren und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Ab Mitte März 2020 war die AGSt vordergründig mit den Auswirkungen der Corona-Massnahmen auf die Arbeitnehmenden beschäftigt. Dies betraf insbesondere folgende Themenbereiche:
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