6 7 Vorwort des Präsidenten Geschätzte Mitglieder Mit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie im Februar des Berichtsjahres wurde unser gewohntes Leben auf den Kopf gestellt – sowohl was das Privatleben als auch was den Berufsalltag betrifft. Es war deshalb nicht verwunderlich, dass – insbesondere in der ersten Jahreshälfte 2020 – die Tätigkeit des BAV von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie stark geprägt war. Besonders gefordert waren die Mitarbeitenden der sogenannten systemrelevanten Berufe. Aber auch in allen anderen Bereichen standen die Mitarbeitenden plötzlich vor völlig neuen Herausforderungen. Gewisse Mitarbeitende hatten plötzlich merklich Mehrarbeit zu leisten, bei anderen Mitarbeitenden fielen Minusstunden an oder sie durften gar nicht mehr arbeiten, sei es weil ihre Aufgaben vorübergehend auf ein Minimum reduziert wurden oder weil sie als sogenannt besonders gefährdete Personen ihrer Arbeit phasenweise gar nicht mehr nachgehen konnten. Themen wie Homeoffice als Arbeitsform oder Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewannen im Jahr 2020 eine völlig neue Bedeutung. All dies führte dazu, dass im Rahmen der Sozialpartnerschaft mit den diversen Arbeitgebern Lösungen für die sich neu stellenden arbeits- bzw. personalrechtlichen Fragen ausgehandelt werden mussten. Die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Kantons und den angeschlossenen Institutionen war in dieser schwierigen Zeit sehr kooperativ und es konnten grösstenteils befriedigende und gute Lösungen erarbeitet werden, die sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite auf Akzeptanz stiessen. Die von Bund und Kanton getroffenen Massnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie hatten auch unmittelbare Auswirkungen auf das Verbandsleben des BAV: Vorstands- und Beiratssitzungen mussten phasenweise auf dem Korrespondenzweg oder mittels Videokonferenz durchgeführt werden, die Rechtsberatungen durch den Sekretär erfolgten mehrheitlich telefonisch oder ebenfalls mittels Videokonferenz. Sämtliche im Berichtsjahr geplanten BAV-Veranstaltungen mussten abgesagt werden. Dies betraf unter anderem den traditionellen Ausflug der Gruppe Pensionierte. Auch der Pensionierten-Stamm fand nur zu Beginn des Berichtsjahres statt. Soweit feststellbar erstmals in der bald 125-jährigen Geschichte des BAV konnte die ordentliche Mitgliederversammlung nicht physisch abgehalten werden, sondern musste auf dem Schriftweg durchgeführt werden. Durch den Einsitz in verschiedenen Gremien hatte der BAV die Möglichkeit, auf mehreren Ebenen Einfluss auf weitere Themata zu nehmen, die das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis im Kanton Basel-Stadt betreffen. Rückblickend haben den BAV im Jahre 2020 nebst den im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie aufgekommenen Fragen insbesondere die folgenden Sachgebiete beschäftigt: Gemeinsam mit den übrigen Verbänden der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände AGSt Basel-Stadt ist der BAV weiterhin dabei, eine Strategie für zukünftige Forderungen « Themen wie Homeoffice oder Gesundheitsschutz gewannen im 2020 eine völlig neue Bedeutung. »
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