Jahresbericht 2020

8 9 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung zu erarbeiten. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie und den damit verbundenen Folgen entschied die AGSt, die gut vorbereitete Forderung für eine Reallohnerhöhung von 2% vorderhand jedoch nicht bei der Regierung zu deponieren und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Auch wenn die Pensionskasse über weite Strecken des Jahres 2020 weniger als auch schon im Fokus der Öffentlichkeit stand, hat sich der Vorstand des BAV stets intensiv mit dieser Thematik befasst. Der BAV hat sich längst zum Ziel gesetzt, dieses Thema prioritär zu behandeln und sich in den entsprechenden Gremien einzubringen. Ebenfalls Sorge bereitet den Verantwortlichen des BAV weiterhin die Lohnentwicklung der Mitarbeitenden der öffentlichen Spitäler im Kanton Basel-Stadt – diese hinkt der Lohnentwicklung der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung nach wie vor hinterher. Zusammen mit den anderen Personalverbänden wird sich der BAV im Rahmen der Möglichkeiten weiterhin dafür stark machen, dass diesbezüglich eine Verbesserung eintritt. Auch im Berichtsjahr haben zahlreiche Mitglieder von der rechtlichen Beratung durch unser Sekretariat Gebrauch gemacht. In diesen Zeiten der Unsicherheit haben es viele Mitglieder besonders geschätzt, auf die Möglichkeit einer kompetenten Rechtsberatung durch den Sekretär zurückgreifen zu können. Abschliessend danke ich an dieser Stelle allen Vorstandskolleginnen und –kollegen, dem Beirat sowie dem Sekretariat für ihr grosses Engagement. Ohne diesen unermüdlichen Einsatz wäre – insbesondere in Krisenzeiten wie diesen – eine effiziente und wirkungsvolle Vertretung der Mitglieder des BAV nicht möglich. Dr. Gregor Thomi Präsident

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