11 10 1. Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind im Berichtsjahr wiederum nicht zu verzeichnen. Teuerungsausgleich und Stufenanstieg Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2020 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die gemäss § 22 Lohngesetz relevante Teuerung betrug minus 0.1 Prozent, weshalb die Lohnansätze per 1. Januar 2020 unverändert blieben. Sozialabzüge Auf den 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung STAF in Kraft. Das Gesetz sieht unter anderem die Erhöhung des AHV-Beitragssatzes von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern um je 0.15 Prozentpunkte vor (5.2750 Prozent statt bisher 5.1250 Prozent). Familien- und Unterhaltszulagen Da keine Teuerungsanpassung erfolgte, blieben im Berichtsjahr auch die Ansätze für die Unterhaltszulagen unverändert. Mit der kantonalen Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV- Finanzierung STAF wurde auch die Anhebung der Kinder- und Ausbildungszulagen für sämtliche Arbeitnehmenden im Kanton Basel-Stadt per 1. Januar 2020 beschlossen. Die monatlichen Ansätze der Kinder-, Ausbildungs- und Unterhaltszulagen betrugen im Berichtsjahr: Kinderzulage ( bisher CHF 200.—) CHF 275.— Ausbildungszulage ( ab 16. Altersjahr; bisher CHF 250.— ) CHF 325.— Unterhaltszulage bei 1 Familienzulage cHF 415.50 Unterhaltszulage bei 2 Familienzulagen CHF 508.25 Unterhaltszulage bei 3 Familienzulagen cHF 544.— Unterhaltszulage bei 4 und mehr Familienzulagen CHF 572.25 Lohnprojekt Systempflege Der BAV hat in den letzten Jahren in den Jahresberichten und in der ZV Info regelmässig über das Lohnprojekt Systempflege und die – insbesondere aufgrund der langen Dauer der Einspracheverfahren – damit verbundenen Probleme berichtet. Per Ende des Berichtsjahres waren nur noch wenige Einsprache- bzw. Rekursverfahren hängig. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass das Projekt Systempflege im Jahr 2021 zu einem definitiven Abschluss kommt. Sämtliche durch den BAV betreuten Einsprache- und Rekursverfahren waren per Ende des Berichtsjahres erledigt. Bereits per Ende 2019 wurde die vom Regierungsrat eingesetzte Überführungskommission faktisch aufgelöst. Diese paritätisch zusammengesetzte Kommission hatte im Rahmen des Lohnprojekts Systempflege den Auftrag, den Regierungsrat bei der Behandlung von Einsprachen gegen die Zuordnung von Stellen auf die neue Richtposition zu beraten. Die verbliebenen Einsprachen wurden der Begutachtungskommission zur Behandlung übertragen. Die formelle Aufhebung der Überführungskommission durch den Regierungsrat war auch bei Drucklegung des vorliegenden Berichtes noch nicht erfolgt.
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