17 noch nicht definitiv beschlossen, da bei einigen Dienststellen noch keine definitiven Zahlen bezüglich der Kosten vorliegen. Schutz der Mitarbeitenden: Belästigungen, Beleidigungen und Bedrohungen durch Kundschaft nehmen stetig zu. Der Kanton hat bereits viel gemacht: Bauliche Veränderungen, Einführung Bedrohungsmanagement etc. Es sind diverse Anlaufstellen im Kanton vorhanden; viele Mitarbeitenden wissen jedoch nicht, wohin sie gelangen müssen. Es ist vorgesehen, dass seitens des Arbeitgebers in puncto Information der Mitarbeitenden Verbesserungen vorgenommen werden. Revision Arbeitszeitverordnung: Die anstehende Teilrevision der Arbeitszeitverordnung, die voraussichtlich im Jahr 2024 in Kraft treten wird, führte auch im Berichtsjahr zu Diskussionen mit dem Arbeitgeber Basel-Stadt. Die AGSt ist darum bemüht, dass die Mitarbeitenden auch künftig bestmöglich geschützt sind – Flexibilität in der Arbeitszeit birgt nebst Chancen auch Risiken. Noch sind einige Punkte offen, welche im 2023 definitiv bereinigt werden sollen. Sozialpartnerschaft: Die Stellung der AGSt und die Akzeptanz der Sozialpartnerschaft wurden zunächst innerhalb der AGSt reflektiert und es wurden Zielsetzungen neu definiert. Hauptgrund dafür war, dass die AGSt feststellte, dass die Verordnung über die Sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit in der Kantonalen Verwaltung Basel-Stadt in verschiedenen Situationen nicht eingehalten wurde. Die Sozialpartnerschaft wird sowohl von der Arbeitgeber- als auch von der Arbeitnehmerseite als sehr wichtig angesehen. Dies wird dadurch bekräftigt, dass am SPG künftig eine Delegation von drei Regierungsräten teilnehmen wird.
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