Jahresbericht 2023

18 Kontakt mit den übrigen Verbänden Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist der BAV Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel-Stadt). In der AGSt wurden im Berichtsjahr u.a. folgende Themen behandelt: Umkleidezeit: Mittlerweile seit Jahren wird die Anrechnung der Umkleidezeit als Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber Basel-Stadt diskutiert. Es sind sich grundsätzlich alle einig, dass die Umkleidezeit als Arbeitszeit anzurechnen bzw. zu vergüten ist. Die anrechenbare Zeit oder allfällige Geldpauschalen wurden von den Entscheidungsträgern des Kantons auch im Berichtsjahr noch nicht definitiv beschlossen. Schutz der Mitarbeitenden (Opferschutz): Belästigungen, Beleidigungen und Bedrohungen durch Kundschaft nehmen stetig zu. Der Kanton hat bereits viel gemacht: Bauliche Veränderungen, Einführung Bedrohungsmanagement etc. Es sind diverse Anlaufstellen im Kanton vorhanden; viele Mitarbeitenden wissen jedoch nicht, an wen sie sich bei Bedarf wenden können. HR Basel-Stadt hat im Verlaufe des Berichtsjahres unter Einbezug der AGSt einen Leitfaden ausgearbeitet, welcher für die Mitarbeitenden eine Orientierungshilfe sein soll; dies auch in Fällen, in welchen Mitarbeitende physischer oder psychischer Gewalt durch Mitarbeitende oder Vorgesetzte ausgesetzt sind. Revision Arbeitszeitverordnung: Die geplante Teilrevision der Arbeitszeitverordnung führte auch im Berichtsjahr zu Diskussionen.Wie sich gegen Ende des Berichtsjahres herausstellte, soll die Revision der Arbeitszeitverordnung im Rahmen des Projekts «Arbeitgeberattraktivität steigern» (siehe hierzu S. 10 ff. hiervor) prioritär behandelt werden.

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