Baselstädtischer AngestelltenVerband 2023 Jahresbericht und Jahresrechnung
1 Seite 9–12 Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung — Teuerungsausgleich und Stufenanstieg — Familien- und Unterhaltszulagen — Zulagen gemäss Arbeitszeitverordnung und Zulagenverordnung Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität 2 Seiten 13–16 Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter (UAFP) und UPK Die Universität Weitere angeschlossene Institutionen
3 Seiten 16–20 Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit Human Resources Basel-Stadt HR BS und der Regierung Kontakt mit den übrigen Verbänden 4–5 Seiten 21–26 Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte und Pensioniertenstamm Mitgliederversammlung 6 Seiten 27–33 Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr — Mitgliederversammlung — Vorstand — Beirat Ehrenmitglieder des BAV Kommissionen und Gremien Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) 7–13 Seiten 34–41 Mitglieder Ausblick 2024 Persönliches Schlusswort des Sekretärs Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Bilanz, Erfolgsrechnung und Budget
6 Vorwort des Präsidenten Geschätzte Mitglieder Der BAV hat sich im Berichtsjahr 2023 wie gewohnt aktiv für die Anliegen seiner Mitglieder eingesetzt. Durch die Einsitznahme in zahlreichen Gremien konnte der BAV auf verschiedenen Ebenen Einfluss auf Themata nehmen, die das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis im Kanton Basel-Stadt betreffen. Rückblickend hat sich der Vorstand des BAV im Jahr 2023 insbesondere mit folgenden Fragen befasst: Gemeinsam mit den anderen Verbänden der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel- Stadt) hat sich der BAV auch im Berichtsjahr mit grossem Engagement für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung eingesetzt. Im Rahmen der Sozialpartnerschaft mit dem Arbeitgeber Basel-Stadt wurden unter anderem folgende Themata behandelt: Anrechnung der Umkleidezeit als Arbeitszeit, Schutz der Mitarbeitenden vor Belästigungen, Beleidigungen und Bedrohungen durch Kundschaft, die Revision der Arbeitszeitverordnung sowie das Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern». «Das Thema Mitgliederwerbung ist längst ein fixes Traktandum an den Vorstands- sitzungen des BAV.»
7 Die Lohngespräche in den Spitälern verliefen im Berichtsjahr zwar besser als in den Vorjahren – die Lohnentwicklung der Mitarbeitenden in den öffentlichen Spitälern des Kantons Basel-Stadt hinkt der Lohnentwicklung der Mitarbeitenden in der kantonalen Verwaltung leider aber immer noch weit hinterher. Die prekäre Personalsituation in den Spitälern bereitet den Verantwortlichen des BAV weiterhin grosse Sorgen. Gemeinsam mit den anderen Personalverbänden setzt sich der BAV im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür ein, dass hier deutliche Verbesserungen erzielt werden und die Arbeitsbedingungen damit attraktiver werden. Der BAV verfügt über eine reichhaltige Erfahrung und Fachkompetenz in personalrechtlichen und personalpolitischen Fragen, von welcher die Mitarbeitenden des Arbeitgebers Basel-Stadt und der angeschlossenen Institutionen nicht nur auf kollektiver, sondern auch auf individueller Ebene profitieren können. Auch im Berichtsjahr haben zahlreiche Mitglieder die Rechtsberatung des Sekretariats in Anspruch genommen. Für die Mitglieder ist es von zentraler Bedeutung, bei Problemen am Arbeitsplatz, auf die Möglichkeit einer kompetenten Rechtsberatung durch den Sekretär und Vertrauensanwalt des BAV zurückgreifen zu können. Neben vielen positiven Momenten war das Berichtsjahr geprägt vom Tod unseres Vorstandsmitglieds Andreas Reyes Carpio. Andy ist am 2. Mai 2023 plötzlich und unerwartet verstorben und hinterlässt eine grosse Lücke in unserem Verband. Der BAV wird Andy als geschätzten Kollegen, der sich vorbildlich für das baselstädtische Staatspersonal eingesetzt hat, in Erinnerung behalten und ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
8 Damit der BAV auch in Zukunft erfolgreich sein und die Interessen der Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt und der angeschlossenen Institutionen bestmöglich vertreten kann, ist es von grosser Bedeutung, dass er möglichst viele Mitarbeitende zu seinen Mitgliedern zählen kann. Das Thema «Mitgliederwerbung» ist seit langem ein fester Tagesordnungspunkt in den Vorstandssitzungen des BAV. Der Vorstand hat im Berichtsjahr verschiedene Massnahmen diskutiert und umgesetzt, um die Gewinnung neuer Mitglieder voranzutreiben. Ich bitte Sie, geschätzte Mitglieder, auch an dieser Stelle, Mitglieder zu werben, indem Sie Kolleginnen und Kollegen, die noch keinem Personalverband angehören, ermuntern, unserem parteipolitisch und konfessionell neutralen Verband beizutreten. Abschliessend danke ich allen Kolleginnen und Kollegen im Vorstand, im Beirat sowie dem Sekretariat für ihr grosses Engagement. Ohne diesen unermüdlichen Einsatz wäre eine effiziente und wirkungsvolle Vertretung der Mitglieder des BAV nicht möglich. Dr. Gregor Thomi Präsident
9 1. Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind im Berichtsjahr leider wiederum nicht zu verzeichnen. Teuerungsausgleich und Stufenanstieg Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2023 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die gemäss § 22 Lohngesetz relevante Teuerung betrug 2.9 Prozent. Daher wurden die Lohnansätze per 1. Januar 2023 nach der im Lohngesetz festgelegten degressiven Skala angepasst: Der Teuerungsausgleich erfolgte in den Lohnklassen 1 bis 8 zu 100 Prozent und ab Lohnklasse 9 bis 28 degressiv bis auf 65 Prozent. Familien- und Unterhaltszulagen Die Ansätze für die Kinder- und Ausbildungszulagen blieben im Berichtsjahr unverändert. Nebst den Lohnansätzen (siehe Ausführungen oben) wurden per 1. Januar 2023 jedoch die Ansätze für die Unterhaltszulagen an die Teuerung angepasst. Die monatlichen Ansätze der Kinder-, Ausbildungs- und Unterhaltszulagen betrugen im Berichtsjahr: Kinderzulage CHF 275.00 Ausbildungszulage (ab dem 16. Altersjahr) CHF 325.00 Unterhaltszulage bei einer Familienzulage CHF 433.25 Unterhaltszulage bei zwei Familienzulagen CHF 529.75 Unterhaltszulage bei drei Familienzulagen CHF 567.00 Unterhaltszulage bei vier und mehr Familienzulagen CHF 596.50
10 Zulagen gemäss Arbeitszeitverordnung und Zulagenverordnung Die Zulagen gemäss Arbeitszeitverordnung und Zulagenverordnung sind periodisch an die Teuerungsentwicklung anzupassen. Die Ansätze der Arbeitszeitverordnung sind seit 2008 unverändert und wurden deshalb per 1. Januar 2023 um 5.6 Prozent erhöht. Die Ansätze der Zulagenverordnung, welche seit 2014 nicht mehr angepasst worden sind, stiegen per 1. Januar 2023 um 4.2 Prozent. Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität Mit Medienmitteilung vom 4. Juli 2023 liess der Regierungsrat verlauten, dass er die Leistungen des Arbeitgebers Basel-Stadt in den Bereichen Weiterbildung, Urlaub und für Schichtdienstleistende bei der Sanität erweitert. Dabei handle es sich um erste Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität. Der Fachkräftemangel und der Wandel der Arbeitswelt stellen auch den Kanton als Arbeitgeber vor grosse Herausforderungen. Deshalb hat der Regierungsrat eine Delegation Personalfragen eingesetzt, die sich gesamtstrategisch mit dem Thema beschäftigt. Im Zentrum stehen die Bereiche Arbeitsbedingungen, Rekrutierung und Mitarbeitendenbindung. Der Kanton spürt den Fachkräftemangel, punktuell sogar akut. Besonders betroffen sind beispielsweise Kommunikationstechnik, Ingenieurwesen, Technik, Planung, Architektur, Sicherheit, Medizin, Betreuung, Sozialpädagogik und Sozialarbeit. « Der Fach- kräftemangel und der Wandel der Arbeitswelt stellen auch den Kanton als Arbeitgeber vor grosse Heraus- forderungen. »
11 Diverse Massnahmen hat der Regierungsrat im Verlaufe des Berichtsjahres oder davor bereits umgesetzt. So wurden u.a. die Voraussetzung für Homeoffice in allen Bereichen geschaffen, wo dies möglich ist, die Führungsentwicklung ausgebaut und als Sofortmassnahme eine auf drei Jahre befristete Arbeitsmarktzulage für die Kantonspolizei beschlossen. Zudem hat der Regierungsrat weitere Anpassungen bei den Arbeitsbedingungen verabschiedet. Dazu gehören: Vereinbarkeit Beruf und Familie: Die Obergrenze von maximal zehn Tagen pro Jahr für die Betreuung kranker Kinder wird aufgehoben. Zudem unterstützt der Regierungsrat Mitarbeitende, die sich im Bereich der Milizfeuerwehren freiwillig engagieren und erweitert den bezahlten Urlaub für Schulungsinstruktorinnen und -instruktoren. Die Regelung gilt ab 1. Januar 2024. Schichtdienstleistende Sanität: Aufgrund der seit 2021 markant steigenden Einsatzzahlen bei der Sanität Basel hat der Regierungsrat eine befristete Überstundenregelung für Schichtdienstleistende eingeführt. Die jeweils Ende Jahr ausgewiesenen Überstunden der Jahre 2022 bis 2024 können ausbezahlt werden. Obligatorische Weiterbildungen: Die anrechenbare Arbeitszeit für den Besuch von obligatorischen Weiterbildungen (TypA) wird von aktuell maximal 8.4 Stunden pro Tag auf maximal 12 Stunden erhöht. Diese Regelung gilt ab 1. Juli 2023 und betrifft vor allem Mitarbeitende bei der Berufsfeuerwehr.
12 Gegen Ende des Berichtsjahrs wurden die Sozialpartner (AGSt) darüber informiert, dass der Regierungsrat ein Projekt namens «Arbeitgeberattraktivität steigern» prüft. Zu Beginn des Jahres 2024 wurde dieses Projekt bereits lanciert. Unterteilt ist das Projekt in verschiedene Arbeitsfelder, in welchen Massnahmen fundiert erarbeitet werden sollen. Dabei handelt es sich einerseits um die Weiterführung bereits beschlossener Sofortmassnahmen, andererseits um leicht umsetzbare neue Massnahmen. Anstatt auf Einzelforderungen zu reagieren oder ein allumfassendes Massnahmenpaket zu schnüren, setzt das Projekt auf ein schrittweises und flexibles Vorgehen. Der neue Ansatz teilt das Thema «Arbeitgeberattraktivität» in verschiedene Arbeitspakete (Cluster) auf. Diese thematischen Cluster werden von der Projektgruppe in einem partizipativen Ansatz ergebnisoffen diskutiert und bearbeitet, das heisst, unter Einbezug von Fachpersonen aller Departemente, der Sozialpartner (AGSt) und weiterer Stakeholder. Die Resultate eines Clusters werden dem Regierungsrat als Paket vorgelegt, inklusive Massnahmen, Kostenschätzung und Umsetzungsdauer. Der Regierungsrat entscheidet über die Priorisierung der Cluster und gibt pro Cluster den jeweiligen zeitlichen und finanziellen Rahmen vor. Bereits laufende Projekte und politische Vorstösse werden in die jeweiligen Cluster integriert. Aus den fünf Clustern werden zudem sogenannte «Quick wins» identifiziert. Das sind Massnahmen, die innerhalb von rund zwei Jahren und mit relativ geringen Kosten umgesetzt werden können. Diese Massnahmen haben Signalwirkung, aber keine tiefgreifenden Auswirkungen auf das Gesamtsystem der Arbeitsbedingungen. Der Zeithorizont für das gesamte Projekt beträgt fünf Jahre.
13 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter (UAFP) und UPK Die Anstellungsbedingungen eines Grossteils der Mitarbeitenden des USB, der UPK und der Universitären Altersmedizin Felix Platter (UAFP) sind seit dem 1. Januar 2016 in den Grundzügen in einem gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrag geregelt; Einzelheiten finden sich in den Reglementen der jeweiligen Spitäler. Hauptthema im Rahmen der Sitzungen der paritätischen GAV-Kommission (GAVKO), an denen der BAV auch in diesem Jahr durch Vorstandsmitglied Werner Weisskopf vertreten war, war der Fachkräftemangel bzw. der Pflegenotstand und die dringend notwendige Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Personals. Es wurden u.a. neue Arbeitszeitmodelle im Schichtbetrieb und Zulagen geprüft. Das USB und die UAFP sind sehr bemüht, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die Arbeitssituation der Mitarbeitenden zu verbessern. Die Personalverbände sind jedoch nach wie vor der Ansicht, dass der Eigner (Kanton) diesbezüglich mehr unternehmen, insbesondere zusätzlichen finanziellen Spielraum schaffen muss. Es wird zwar von Sofortmassnahmen geredet, gleichzeitig aber immer wieder auf die Pflegeinitiative verwiesen, deren Umsetzung noch Jahre andauern kann. Die Lage im Personalsektor hat sich im Verlauf des Berichtsjahres zwar etwas beruhigt, diese dürfte jedoch nicht stabil werden, da auch in den nächsten Jahren noch Mitarbeitende der Babyboomer-Generation in Rente gehen werden.
14 Auch im Berichtsjahr sind die im GAV vorgesehenen Lohngespräche geführt worden. Der BAV war dabei wiederum in der Person des Vorstandsmitglieds Werner Weisskopf vertreten. Die Personalverbände werden in Bezug auf die von den Spitalleitungen und Verwaltungsräten vorgesehenen Lohnanpassungen (Gesamtbetrag und Verteilschlüssel) vor dem definitiven Entscheid zwar angehört, können jedoch nicht mitentscheiden. Nach wie vor mangelt es an kostendeckenden Tarifen im Gesundheitswesen, was zur Folge hat, dass die Spitäler zumindest auch in naher Zukunft rote Zahlen schreiben werden und dies wiederum direkten Einfluss auf die Lohnentwicklung haben wird. Im USB wurde den Mitarbeitenden mit einem Jahreseinkommen bis CHF 90'000.00 (bei einem Pensum von 100 Prozent) per 1. Januar 2024 ein Teuerungsausgleich von 3 Prozent gewährt (bei höheren Einkommen pro CHF 30'000.00 0.9 Prozent weniger). Zudem wurde der Mindestlohn auf CHF 52'000.00 angehoben. In der UAFP erhielten alle Mitarbeitenden mit einer Jahreslohnsumme von maximal CHF 100'000.00 per 1. Januar 2024 einen Teuerungsausgleich von 3 Prozent. Die Assistenzärzte und Assistenzärztinnen sowie die Oberärzte und Oberärztinnen erhielten einen Teuerungsausgleich analog der Regelung im USB. Des Weiteren wurden in der UAFP der Schichtbonus für Nachtdienst von 20 Prozent auf 30 Prozent angehoben; die Zeitgutschriften für kurzfristige Einsätze an einem freien Tag wurden verdoppelt (von 25 Prozent auf 50 Prozent).
15 Erfreulicherweise hat die UPK, die von den drei Spitälern finanziell am besten dasteht, für das Jahr 2024 auch einen (bescheidenen) Teuerungsausgleich gewährt. Mitarbeitende mit einem Jahreslohn bis CHF 100'000.00 erhalten einen Teuerungsausgleich von 1.7 Prozent; Mitarbeitenden mit einem höheren Jahreseinkommen einen solchen von 1.25 Prozent. Die Universität Wie üblich, fanden auch im Berichtsjahr 2023 zwei sozialpartnerschaftliche Gespräche zwischen den Personalverbänden (BAV und VPOD) und der Universitätsleitung sowie eine Folgesitzung statt, wobei der BAV durch das Vorstandsmitglied Dr. Markus Dürrenberger und teilweise durch den Sekretär vertreten war. Nebst PK-Fragen wurden im Rahmen der sozialpartnerschaftlichen Gespräche u.a. die Mittelbaumreform und das Projekt «Normfunktionen» behandelt. Bei der Mittelbaureform geht es um eine Verbesserung der nicht tragbaren Arbeitsbedingungen des akademischen Mittelbaus, namentlich von Doktorierenden und Postdoktorierenden. Mit dem Projekt «Normfunktionen» soll fur nicht akademische Funktionen (administratives und technisches Personal) ein differenzierter und einheitlicher Funktionenkatalog erarbeitet und systemisch abgebildet werden. Das Projekt ist kein Sparprogramm und im Kontext dieses Projekts wird es gemäss Zusicherung der Universität nicht zu Salärreduktionen kommen. Die Universität gewährte ihren Mitarbeitenden per 1. Januar 2024 einen Teuerungsausgleich von 2 Prozent. Der jährliche Erfahrungsstufenanstieg wurde ebenfalls gewährt.
16 Weitere angeschlossene Institutionen Neben den vorgenannten Spitälern und der Universität unterstützt der BAV auch Mitglieder, die bei weiteren angeschlossenen Institutionen wie beispielsweise dem Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB), dem Universitären Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZB), den Industriellen Werken Basel (IWB), den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB), der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS), der IV-Stelle Basel-Stadt (IVBS), der Bürgergemeinde Basel-Stadt oder den Gemeinden Riehen und Bettingen tätig oder bei privatrechtlichen Institutionen mit Sitz im Kanton Basel-Stadt, welche wesentliche staatliche Subventionen erhalten, angestellt sind. 3. Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit Human Resources Basel-Stadt (HR BS) und der Regierung Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr monatliche Gespräche mit der Leitung von HR BS (sog. Kontaktgespräch) sowie Sozialpartnergespräche mit der regierungsrätlichen Delegation für Personalfragen, bestehend aus den Regierungsrätinnen Dr. iur. Tanja Soland und Dr. iur. Stephanie Eymann, Regierungsrat Kaspar Sutter sowie Vertretern von HR BS statt. Zu den wichtigsten Themen, welche in diesen Gremien behandelt wurden, siehe die Ausführungen auf S. 18 f. Als Ansprechpartner für die sozialpartnerschaftlichen Themen fungierten Frau Andrea Wiedemann (Leiterin HR BS) und Herr David Gelzer (Leiter Rechtsdienst und Stellvertretender Leiter HR BS). Andrea Wiedemann ging per Ende August 2023
17 in Frühpension. Fortan wurde HR BS von David Gelzer interimistisch geleitet. Als Vertreter des BAV fungierten bis im Mai des Berichtsjahres Vorstandsmitglied Andreas Reyes und ab Juni Sekretär Steven Hürlimann. Zudem fand wie üblich ein reger Austausch mit den dezentralen Personalabteilungen statt; dies insbesondere im Rahmen der Behandlung individueller Rechtsschutzfälle. Per Drucklegung des Jahresberichtes waren in den Personalabteilungen die folgenden Leiterinnen bzw. Leiter tätig: Bau- und Verkehrsdepartement Alan Lopez Erziehungsdepartement Marc-Oliver Möller a.i. Finanzdepartement Carine Nussbaumer Gesundheitsdepartement Peter Zeller Justiz- und Sicherheitsdepartement Tom Koch Präsidialdepartement Sibylle Blum Departement für Wirtschaft, Barbara Schaludek Soziales und Umwelt Autonome Institutionen (nicht abschliessend) Universitätsspital Basel (USB) Raphaela Meier Universitäre Psychiatrische Anke Höster-von Moock Kliniken Basel (UPK) Universitäre Altersmedizin Felix Platter Erich Schwizer a.i. Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) Fabienne Thiévent Bürgergemeinde Basel-Stadt Yvette Oeschger Industrielle Werke Basel (IWB) Heidi Stocker Universität Basel Reto Jeker Universitäres Zentrum für vakant Zahnmedizin Basel (UZB) Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) Svenja Staiger
18 Kontakt mit den übrigen Verbänden Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist der BAV Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel-Stadt). In der AGSt wurden im Berichtsjahr u.a. folgende Themen behandelt: Umkleidezeit: Mittlerweile seit Jahren wird die Anrechnung der Umkleidezeit als Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber Basel-Stadt diskutiert. Es sind sich grundsätzlich alle einig, dass die Umkleidezeit als Arbeitszeit anzurechnen bzw. zu vergüten ist. Die anrechenbare Zeit oder allfällige Geldpauschalen wurden von den Entscheidungsträgern des Kantons auch im Berichtsjahr noch nicht definitiv beschlossen. Schutz der Mitarbeitenden (Opferschutz): Belästigungen, Beleidigungen und Bedrohungen durch Kundschaft nehmen stetig zu. Der Kanton hat bereits viel gemacht: Bauliche Veränderungen, Einführung Bedrohungsmanagement etc. Es sind diverse Anlaufstellen im Kanton vorhanden; viele Mitarbeitenden wissen jedoch nicht, an wen sie sich bei Bedarf wenden können. HR Basel-Stadt hat im Verlaufe des Berichtsjahres unter Einbezug der AGSt einen Leitfaden ausgearbeitet, welcher für die Mitarbeitenden eine Orientierungshilfe sein soll; dies auch in Fällen, in welchen Mitarbeitende physischer oder psychischer Gewalt durch Mitarbeitende oder Vorgesetzte ausgesetzt sind. Revision Arbeitszeitverordnung: Die geplante Teilrevision der Arbeitszeitverordnung führte auch im Berichtsjahr zu Diskussionen.Wie sich gegen Ende des Berichtsjahres herausstellte, soll die Revision der Arbeitszeitverordnung im Rahmen des Projekts «Arbeitgeberattraktivität steigern» (siehe hierzu S. 10 ff. hiervor) prioritär behandelt werden.
19 Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern»: Siehe hierzu die Ausführungen auf den Seiten 10 ff. hiervor. In der AGSt und im Kontaktgespräch mit HR BS wurde auch die Zusammenarbeit mit HR BS hinterfragt und seitens der AGSt u.a. eine Verbesserung der fachlichen Zusammenarbeit gefordert. Schliesslich wurde beschlossen, dass die AGSt über grössere HR-Projekte frühzeitig informiert wird, damit geklärt werden kann, in welcher Form die AGSt im Verlauf des Projektes konkret einbezogen werden soll. In der AGSt zusammengeschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende sieben Verbände: Baselstädtischer Angestellten-Verband (BAV) Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt (FSS) Kaufmännischer Verband Basel (KV) Polizeibeamten-Verband Basel-Stadt (PBVB) Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner Sektion beider Basel (SBK) SYNA – die Gewerkschaft Verband des Personals öffentlicher Dienste Region Basel (VPOD Region BS) Die AGSt wurde im Berichtsjahr präsidiert von Jean-Michel Héritier, Präsident der FSS. Der BAV wurde in der AGSt bis im Mai des Berichtsjahres durch Vorstandsmitglied Andreas Reyes und ab Juni durch Sekretär Steven Hürlimann vertreten. Der BAV hatte auch im Berichtsjahr das Vizepräsidium der AGSt inne. Das Sekretariat der AGSt wurde bis Ende August 2023 von Toya Krummenacher und ab September 2023 von Joël Lier (beide VPOD Region Basel) betreut.
20 Seit mehreren Jahren ist der BAV zudem Mitglied der Angestelltenvereinigung Region Basel (arb). Die arb setzt sich aus neun Personalverbänden zusammen und ist in verschiedenen Anstellungsbranchen der Region Basel tätig. Der Dachverband hat Einsitz in diversen arbeitsrechtlich relevanten Gremien des Kantons Basel-Stadt. Der BAV wurde in der arb auch im Berichtsjahr durch seinen Präsidenten, Dr. Gregor Thomi, vertreten.
21 4. Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Der Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV), welchem der BAV auf nationaler Ebene angeschlossen ist, hat mit Wirkung ab dem Jahr 2023 eine Arbeitsrechtsschutzversicherung bei der AXA-ARAG abgeschlossen. Diesem Vertragsschluss ging ein Entscheid der Delegiertenversammlung voraus, wonach alle Mitgliederverbände obligatorisch der Kollektivrechtsschutzversicherung beitreten müssen. Der BAV bzw. seine Mitglieder sind somit seit Beginn des Berichtsjahres im Bereich des Personalrechts über den ZV rechtsschutzversichert. Die Rechtsschutzversicherung des ZV wurde im Berichtsjahr in das bestehende Rechtsschutz-System des BAV integriert, was eine Totalrevision des Rechtsschutzreglements notwendig machte. Am Rechtsschutz für das einzelne Mitglied hat sich dadurch jedoch nichts Wesentliches geändert. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Rechtsschutzreglement des BAV und dessen Anhänge. Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Sekretär eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten – nicht das Arbeitsverhältnis betreffenden – Angelegenheiten einzuholen. «Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. »
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24 Als Vertrauensanwalt des BAV und Ansprechpartner für die rechtssuchenden BAV-Mitglieder fungierte auch im Berichtsjahr MLaw Steven Hürlimann, Advokat. Die Rechtsschutzfälle, welche der BAV im Berichtsjahr für die Mitglieder behandelt hat, lassen sich in folgende Kategorien gliedern: Massnahmen des Arbeitgebers: Zahlreiche Mitglieder fragten beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einer Bewährungsfrist oder einer Änderung des Aufgabengebietes betroffen waren. Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Auch bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – war regelmässig eine rechtliche Beratung gefragt. Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung: Regelmässig war die Anpassung der Stellenbeschreibung bzw. die Neueinreihung von Stellen oder die Zuweisung auf eine neue Stelle Gegenstand von Anfragen an das Sekretariat. Anfragen im Zusammenhang mit Konflikten mit Vorgesetzten: Auch bei Konflikten mit Vorgesetzen ersuchten zahlreiche Mitglieder beim Sekretär um Rat und Rechtsschutz. Anfragen im Zusammenhang mit der Pensionierung: Regelmässig hatten Mitglieder auch Fragen zur Pensionierung, häufig im Zusammenhang mit einer geplanten vorzeitigen Pensionierung.
25 Anfragen bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit: Diverse von einer langandauernden Arbeitsunfähigkeit betroffene Mitarbeitende erkundigten sich beim Sekretariat nach ihren Rechten und Pflichten. Anfragen im Zusammenhang mit dem Mitarbeitendengespräch (MAG): Regelmässig wandten sich auch BAV-Mitglieder an das Sekretariat, die mit dem MAG nicht einverstanden waren. Anfragen im Zusammenhang mit dem Arbeitszeugnis: Mitarbeitende, die ihr Arbeitszeugnis von einer Fachperson prüfen lassen wollten, fanden beim Sekretariat ebenfalls Unterstützung. Anfragen in Privatangelegenheiten: Die Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, beim Sekretär und Vertrauensanwalt des Verbandes eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten – nicht das Arbeitsverhältnis betreffenden – Angelegenheiten einzuholen. Dieses Angebot wurde rege genutzt. Im Zentrum standen dabei Anfragen aus den Bereichen Familien-, Erb- und Vertragsrecht.
26 5. Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte und Pensioniertenstamm Knapp 30 pensionierte Mitglieder des BAV durften am 11. Mai 2023 unter der Leitung und reibungslosen Organisation von Frau Paula Vicentini und Evi Metzger einen wunderschönen Tag in der Westschweiz geniessen. Höhepunkte des Ausflugs der Gruppe Pensionierte 2023 waren das Mittagessen im Hotel Bad in Schwarzsee sowie ein Stadtbummel in Murten. Insgesamt siebenmal trafen sich im Berichtsjahr interessierte BAV-Mitglieder zum traditionellen Pensioniertenstamm im Restaurant Stadtkeller. Höhepunkt war der Adventshock am 12. Dezember 2023. Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung 2023 fand am 1. Juni 2023 im Universitätsspital Basel statt. Detaillierte Ausführungen zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2023 finden sich im nachfolgenden Kapitel.
27 6. Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr Mitgliederversammlung Rund 70 Mitglieder und Gäste nahmen an der ordentlichen Mitgliederversammlung 2023 des BAV teil, welche am 1. Juni 2023 im Universitätsspital Basel stattfand. Nachdem die ordentliche Mitgliederversammlung im Vorjahr anlässlich des 125-jährigen Jubiläums des BAV auf dem Eventschiff MS Rhystärn durchgeführt worden war, fand die Mitgliederversammlung 2023 wieder in gewohntem Rahmen statt. Der statutarische Teil der Mitgliederversammlung, durch welchen – wie üblich – BAV-Präsident Dr. Gregor Thomi gekonnt führte, dauerte rund 45 Minuten. Sämtliche Anträge des Vorstandes wurden einstimmig angenommen. Dies bedeutet im Einzelnen: Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2022, der Jahresbericht 2022 sowie die Jahresrechnung 2022 wurden genehmigt und dem Vorstand wurde von der Mitgliederversammlung Décharge erteilt. Der eingetretene und in dieser Grössenordnung erwartete Jahresverlust 2022, welcher auf die budgetierten ausserordentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Jubiläumsanlass vom 21. Juni 2022 zurückzuführen ist, wurde auf die neue Rechnung vorgetragen. Ebenfalls genehmigt wurde das Budget 2023. Der Mitgliederbeitrag wird auch für das Jahr 2024 unverändert bei CHF 160.00 für Aktive und CHF 80.00 für Pensionierte und Lehrlinge belassen.
28 Die laufende Amtsperiode des Vorstandes und des Beirates des BAV dauert noch bis zur Mitgliederversammlung 2025. Für die restliche Dauer der Amtsperiode von der Mitgliederversammlung neu in den Vorstand gewählt wurde Frau Paula Vicentini. Paula Vicentini ist seit Ende 2016 Verantwortliche der Gruppe Pensionierte des BAV und organisiert in dieser Funktion mit grossem Engagement jeweils den Pensioniertenausflug und den Pensionierten-Stamm. Bevor Paula Vicentini im Jahr 2014 pensioniert wurde, war sie während knapp 40 Jahren im Universitätsspital als Leiterin Patientenwesen tätig. Sie ist seit über 30 Jahren Mitglied im BAV. Mit Paula Vicentini haben die zahlreichen pensionierten BAV-Mitglieder im Vorstand eine direkte Stimme. Als zusätzliches Beiratsmitglied wurde für die restliche Dauer der Amtsperiode (bis zur Mitgliederversammlung 2025) der 44-jährige Stipan Bonic gewählt. Er arbeitet seit über 12 Jahren als Chauffeur bei der Stadtreinigung und ist Mitglied im BAV seit rund fünf Jahren. Als Revisorinnen für das Rechnungsjahr 2023 wurden von der Mitgliederversammlung die BAV-Mitglieder Tanja Antener und Susanne Handschin, als Ersatzrevisorinnen die BAV-Mitglieder Leila Trenkle und Claudia Demel, gewählt. Im Anschluss an den offiziellen Teil bot sich den anwesenden Verbandsmitgliedern und Gästen beim traditionellen Apéro samt Buffet Gelegenheit für einen Austausch untereinander und mit den Vorstandsmitgliedern.
29 Vorstand Anfang Mai 2023 hat den BAV-Vorstand die schreckliche Nachricht erreicht, dass das amtierende Vorstandsmitglied Andreas Reyes Carpio am 2. Mai des Berichtsjahres plötzlich und unerwartet verstorben ist. Andreas Reyes Carpio war zuletzt über 20 Jahre als Baurevisor bei der Finanzkontrolle Basel-Stadt tätig. Seit dem Jahr 2007 war er Mitglied im BAV. Innerhalb des BAV engagierte er sich zunächst als Mitglied des Beirates, zweitweise als Vorsitzender dieses Gremiums. Seit Mai 2014 war er Mitglied des BAV-Vorstandes; während mehreren Jahren amtete er auch als Vizepräsident. Als Delegierter vertrat Andreas Reyes Carpio den BAV seit mehreren Jahren in der AGSt. Bis zu seinem Tod war er auch Vizepräsident der AGSt. Seit mehreren Jahren war er zudem Mitglied der Vorsorgekommission des Kantons (Bereich Staat) und seit Juni 2021 Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Stadt. Der BAV wird Andreas Reyes Carpio als geschätzten Kollegen in Erinnerung behalten, der sich vorbildlich für das baselstädtische Staatspersonal einsetzte, und ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
30 Der Vorstand des BAV setzte sich per Ende des Berichtsjahres wie folgt zusammen: Dr. Gregor Thomi Präsident Prof. Dr. Anne Eckert Vizepräsidentin Sandra Haas Kassierin Steven Hürlimann Sekretär Dr. Markus Dürrenberger Christian Heim Werner Weisskopf Patrizia Bardelli Haci Akgül Paula Vicentini In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 fanden gesamthaft neun Vorstandssitzungen statt. Dabei wurden nicht nur die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Themen behandelt, sondern auch die Sitzungen der verschiedenen externen Gremien (AGSt-Plenum, Sozialpartnergespräche etc.) vor- und nachbereitet. Die Vorstandsressorts wurden geleitet von den Vorstandsmitgliedern: Ressort Public Relations Werner Weisskopf Ressort Personalrecht Christian Heim Ressort Versicherungen Dr. Markus Dürrenberger Ressort Finanzen Sandra Haas Ressort Spitäler Werner Weisskopf Ressort Universität Dr. Markus Dürrenberger
31 Beirat Ebenfalls tätig war im Berichtsjahr der Beirat des BAV. Im Rahmen der Beiratssitzungen wurden verschiedene Themen erörtert und in den Vorstand eingebracht. Das Präsidium des Beirats nahm sodann an den Sitzungen des Vorstandes teil. Per Ende des Berichtsjahres setzte sich der Beirat wie folgt zusammen: Thomas Mohler Präsident Roger Chitvanni Michèle Runco Michel Vogel Stipan Bonic Ehrenmitglieder des BAV Der BAV zählte am Ende des Berichtsjahres drei Ehrenmitglieder: Peter Sprüngli Vizepräsident BAV 1977 – 1992 Vorsitzender Gruppe Pensionierte 1995 – 2003 Ruth Gilomen Mitglied im Vorstand 1976 – 2007 Dr. Christoph Meier Präsident BAV 1992 – 2001 Vizepräsident BAV 2001 – 2006
32 Kommissionen und Gremien Ein wichtiger Teil der Sozialpartnerschaft ist der Einsitz von Arbeitnehmervertretern in verschiedenen Gremien, die sich mit dem Anstellungsverhältnis des baselstädtischen Staatspersonals befassen. Ein Teil der Sozialpartnerschaft wird von der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel-Stadt) ausgeübt. Der BAV war im Berichtsjahr in folgenden Gremien vertreten: AGSt und SPG Andreas Reyes sel. (Vorstandsmitglied BAV; bis Mai 2023) Steven Hürlimann (Sekretär; seit Juni 2023) Personalrekurskommission Christian Heim (Vorstandsmitglied BAV) Verwaltungsrat Pensionskasse BS Andreas Reyes sel. (Vorstandsmitglied BAV; bis Mai 2023) Vorsorgekommission Pensionskasse BS Kanton (Bereich Staat) Andreas Reyes sel. (Vorstandsmitglied BAV; bis Mai 2023) Vorsorgekommission Pensionskasse BS UPK Dr. Markus Dürrenberger (Vorstandsmitglied BAV) Vorsorgekommission Pensionskasse BS USB Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Vorsorgekommission Pensionskasse Universität Basel Dr. Markus Dürrenberger (Vorstandsmitglied BAV) Begutachtungskommission Christian Heim (Vorstandsmitglied BAV) Vorstand Angestelltenvereinigung Region Basel (arb) Dr. Gregor Thomi (Präsident BAV) GAV-Kommission Spitäler (USB, UPK, Universitäre Altersmedizin Felix Platter) Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Steven Hürlimann (Sekretär BAV)
33 KV-Kommission UKBB Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Steven Hürlimann (Sekretär BAV) Arbeitnehmerdelegation Universität Basel Dr. Markus Dürrenberger (Vorstandsmitglied BAV) Personalkommission UPK Haci Akgül (Vorstandsmitglied BAV) Dr. med. Hannes Strasser (Mitglied BAV) Kassenkommission UVK Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) Der BAV ist auf nationaler Ebene dem Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) angeschlossen. Im Jahre 1917 gehörte der BAV zu den Gründerverbänden des ZV. Die Delegiertenversammlung des ZV fand am 4. Mai 2023 in Zug statt. Die alljährlich stattfindende Fachtagung des ZV in Brunnen wurde vom 2. bis 3. November 2023 durchgeführt. Im Zentrum der Fachtagung standen insbesondere die Themen Fachkräftemangel, moderne/nachhaltige Arbeitsbedingungen und Berufliche Vorsorge.
34 7. Mitglieder Mitgliederbestand 2023 2022 Total per 31.12. 1009 1044 Todesfälle Im Berichtsjahr 2023 mussten wir vom Ableben folgender Verbandsmitglieder Kenntnis nehmen: Bian Rosa Aldo pensioniert Bloser Hans-Ruedi pensioniert Brugger Gabriela pensioniert Frey Gertrud pensioniert Gründel Robert pensioniert Imhof Peter pensioniert Keller Walter pensioniert Mayer Eugen pensioniert Mazzolini Marta pensioniert Reyes Carpio Andreas Finanzkontrolle, Vorstandsmitglied BAV Rohde Max Universitäres Zentrum für Zahnmedizin Schärli Beatrice pensioniert Schneider Roland pensioniert Tschudin Eliane Präsidialdepartement Vogt Urs pensioniert Wunderle Karl pensioniert Wir werden unseren verstorbenen Kolleginnen und Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren.
35 8. Ausblick 2024 Der BAV wird sich auch im Jahr 2024 in den verschiedensten Bereichen der Anstellungsverhältnisse für das Personal des Kantons Basel-Stadt und der angeschlossenen Institutionen tatkräftig einsetzen. Es ist davon auszugehen, dass das vom Regierungsrat lancierte Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» den BAV-Vorstand stark beanspruchen wird. Ebenso werden die prekäre Personalsituation und die schwierigen Arbeitsbedingungen in den Spitälern allgegenwertige Themen sein. Weiter dürften individuelle rechtliche Anfragen zu den Haupttätigkeitsgebieten des Verbandes gehören.
36 9. Persönliches Schlusswort des Sekretärs Ein Hauptteil der Arbeit des Sekretariats bestand im Berichtsjahr wiederum in der rechtlichen Beratung und Vertretung der Mitglieder bei individuellen Problemen am Arbeitsplatz. Der vom BAV angebotene Rechtsschutz wurde auch im Berichtsjahr rege genutzt. Es standen wiederum die Beratung und Vertretung von Mitgliedern im Zusammenhang mit Konflikten am Arbeitsplatz, personalrechtlichen Massnahmen, Kündigungen, der Pensionierung oder der Entlöhnung im Vordergrund. Der BAV bzw. seine Mitglieder sind seit Beginn des Berichtsjahres im Bereich des Personalrechts über den ZV rechtsschutzversichert. Die Rechtsschutzversicherung des ZV wurde im Berichtsjahr in das bestehende Rechtsschutz-System des BAV integriert, was eine Totalrevision des Rechtsschutzreglements notwendig machte. Am Rechtsschutz für das einzelne Mitglied hat sich dadurch nichts Wesentliches geändert. Die Zusammenarbeit mit der Kollektivrechtsschutzversicherung des ZV, der AXA-ARAG Rechtsschutz AG, funktioniert reibungslos. Mit Spannung erwarte ich den Start des vom Regierungsrat lancierten Projekts «Arbeitgeberattraktivität steigern». Ein HR-Projekt dieser Grössenordnung hat es beim Arbeitgeber Basel-Stadt noch nie gegeben. Dieses Projekt dürfte für die AGSt und damit auch den BAV eine historische Chance bieten, durch aktive Mitwirkung direkt Einfluss auf verschiedene Bereiche der Anstellungsbedingungen zu nehmen. «Dieses Projekt dürfte für die AGSt und damit auch den BAV eine historische Chance bieten.»
37 Abschliessend möchte ich sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes und des Beirates des BAV meinen Dank aussprechen. Sie haben mit ihrer Erfahrung und ihrem grossen Engagement auch im Jahr 2023 einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass der BAV die Interessen seiner Mitglieder hat wahrnehmen können. Ein besonderer Dank gilt auch Frau Alida Frei, die mir bei den administrativen Tätigkeiten im BAV-Sekretariat eine grosse Hilfe war, wofür ich ihr herzlich danke. MLaw Steven Hürlimann, Advokat Sekretär 10. Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen E-Mail info@bav-bs.ch Postadresse St. Alban-Vorstadt 21 4052 Basel Telefon +41 61 272 45 11 Fax +41 61 272 45 35 Sämtliche Informationen über den Baselstädtischen Angestellten-Verband (BAV) können auf folgender Website abgerufen werden: www.bav-bs.ch In der ZV Info, der äusserst reichhaltigen Zeitschrift des Zentralverbandes Öffentliches Personal Schweiz (ZV), und dem Newsletter des ZV orientieren wir unsere Mitglieder regelmässig mit Beiträgen über aktuelle Themen. Daneben wird über die Tätigkeit des ZV sowie der einzelnen kantonalen Verbände ein umfassender Überblick vermittelt.
38 Einnahmen in CHF 2023 2022 Mitgliederbeiträge 128'531.19 127'229.18 Mitgliederbeiträge UKBB 0.00 0.00 Mitgliederbeiträge UPK, USB und FPS 47'702.50 30'235.50 Solidaritätsbeitrag GAV 5'275.62 25'123.81 Zinsen 161.07 12.40 Rückerstattungen aus Veranstaltungen 0.00 1'600.00 Total Einnahmen 181'670.38 184'200.89 in CHF 2023 2022 Aktiven Kasse 0.00 0.00 Postkonto 40-3812-0 38'206.42 63'369.42 BKB Depotkonto 35'762.69 35'824.49 BKB-Anlagesparkonto (Aktionsfonds I) 124'317.38 124'156.31 Debitoren Mitgliederbeiträge BAV 35'000.00 35'000.00 Total Aktiven 233'286.49 258'350.22 Passiven Kreditoren 0.00 0.00 Transitorische Passiven 62'399.92 71'446.40 Kapital 70'392.18 70'392.18 Aktionsfonds I 113'908.80 113'908.80 Gewinnvortrag 2'602.84 35'679.21 Jahresergebnis (Verlust) -16'017.25 -33'076.37 Total Passiven 233'286.49 258'350.22 11. Bilanz per 31. Dezember 2023 12. Erfolgsrechnung 2023
39 Ausgaben in CHF 2023 2022 Personalaufwand 107'653.50 126'729.10 Sekretariat 97'803.50 118'574.70 Vorstand/Beirat 9'850.00 8'154.40 Verbände 26'284.17 16'242.60 Zentralverband 21'843.50 11'989.00 Arbeitsgemeinschaft AGST 2'607.67 2'420.60 Angestelltenvereingung Region BS 1'833.00 1'833.00 Verwaltungsaufwand 43'440.51 36'118.70 Büromaterial 142.50 344.60 Drucksachen 5'284.00 9'274.65 Porti, Telefon 0.00 0.00 Post- und Bankspesen 3'677.06 3'869.35 Buchführungs- u. Beratungsaufwand 23'499.30 13'403.25 Büromaschinen-/EDV-Unterhalt 10'837.65 9'226.85 Aktivitäten 19'924.55 38'186.86 Werbung 3'100.00 400.00 Homepage 804.60 972.40 Sonstiger betrieblicher Aufwand 1'480.65 1'060.65 Veranstaltungen 11'845.85 33'077.81 Pensioniertenveranstaltungen 2'693.45 2'676.00 Übriger Aufwand 384.90 0.00 Abschreibungen Büromaschinen 0.00 0.00 Kantons- und Gemeindesteuern 384.90 0.00 Total Aufwand 197'687.63 217'277.26 Einnahmen-/Ausgabenüberschuss -16'017.25 -33'076.37 Bilanzsumme 181'670.38 184'200.89
40 Einnahmen in CHF 2024 2023 Mitgliederbeiträge 135'000 146'000 Mitgliederbeiträge UKBB 0 0 Mitgliederbeiträge UPK, USB und FPS 30'000 30'000 Solidaritätsbeitrag GAV 25'000 25'000 Zinsen 150 15 Rückerstattungen aus Veranstaltungen 0 1'600 Total Einnahmen 190'150 202'615 13. Budget 2024
41 Ausgaben in CHF 2024 2023 Personalaufwand 115'000 130'000 Sekretariat 105'000 120'000 Vorstand/Beirat 10'000 10'000 Verbände 18'700 18'500 Zentralverband 14'000 14'000 Arbeitsgemeinschaft AGST 2'700 2'500 Angestelltenvereingung Region BS 2'000 2'000 Verwaltungsaufwand 35'300 32'300 Büromaterial 400 400 Drucksachen 6'000 6'000 Porti, Telefon 1'900 1'900 Post- und Bankspesen 1'000 1'000 Buchführungs- u. Beratungsaufwand 15'000 13'000 Büromaschinen-/EDV-Unterhalt 11'000 10'000 Aktivitäten 20'750 20'750 Werbung 1'000 1'000 Homepage 5'000 4'500 Sonstiger betrieblicher Aufwand 1'250 1'250 Veranstaltungen 10'000 10'000 Pensioniertenveranstaltungen 3'000 3'500 Präsente 500 500 Übriger Aufwand 400 400 Abschreibungen Büromaschinen 300 300 Kantons- und Gemeindesteuern 100 100 Total Ausgaben 190'150 201'950 Einnahmen-/Ausgabenüberschuss 0 665 Bilanzsumme 190'150 202'615
Gestaltung: Valentin Pauwels Druck: Steudler Press Ag, Basel
Sekretariat St. Alban-Vorstadt 21 Postfach 359 4010 Basel Tel. 061 272 45 11 Fax 061 272 45 35 Mail info@bav-bs.ch Web www.bav-bs.ch
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