Jahresbericht 2023

14 Auch im Berichtsjahr sind die im GAV vorgesehenen Lohngespräche geführt worden. Der BAV war dabei wiederum in der Person des Vorstandsmitglieds Werner Weisskopf vertreten. Die Personalverbände werden in Bezug auf die von den Spitalleitungen und Verwaltungsräten vorgesehenen Lohnanpassungen (Gesamtbetrag und Verteilschlüssel) vor dem definitiven Entscheid zwar angehört, können jedoch nicht mitentscheiden. Nach wie vor mangelt es an kostendeckenden Tarifen im Gesundheitswesen, was zur Folge hat, dass die Spitäler zumindest auch in naher Zukunft rote Zahlen schreiben werden und dies wiederum direkten Einfluss auf die Lohnentwicklung haben wird. Im USB wurde den Mitarbeitenden mit einem Jahreseinkommen bis CHF 90'000.00 (bei einem Pensum von 100 Prozent) per 1. Januar 2024 ein Teuerungsausgleich von 3 Prozent gewährt (bei höheren Einkommen pro CHF 30'000.00 0.9 Prozent weniger). Zudem wurde der Mindestlohn auf CHF 52'000.00 angehoben. In der UAFP erhielten alle Mitarbeitenden mit einer Jahreslohnsumme von maximal CHF 100'000.00 per 1. Januar 2024 einen Teuerungsausgleich von 3 Prozent. Die Assistenzärzte und Assistenzärztinnen sowie die Oberärzte und Oberärztinnen erhielten einen Teuerungsausgleich analog der Regelung im USB. Des Weiteren wurden in der UAFP der Schichtbonus für Nachtdienst von 20 Prozent auf 30 Prozent angehoben; die Zeitgutschriften für kurzfristige Einsätze an einem freien Tag wurden verdoppelt (von 25 Prozent auf 50 Prozent).

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