13 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter (UAFP) und UPK Die Anstellungsbedingungen eines Grossteils der Mitarbeitenden des USB, der UPK und der Universitären Altersmedizin Felix Platter (UAFP) sind seit dem 1. Januar 2016 in den Grundzügen in einem gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrag geregelt; Einzelheiten finden sich in den Reglementen der jeweiligen Spitäler. Hauptthema im Rahmen der Sitzungen der paritätischen GAV-Kommission (GAVKO), an denen der BAV auch in diesem Jahr durch Vorstandsmitglied Werner Weisskopf vertreten war, war der Fachkräftemangel bzw. der Pflegenotstand und die dringend notwendige Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Personals. Es wurden u.a. neue Arbeitszeitmodelle im Schichtbetrieb und Zulagen geprüft. Das USB und die UAFP sind sehr bemüht, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die Arbeitssituation der Mitarbeitenden zu verbessern. Die Personalverbände sind jedoch nach wie vor der Ansicht, dass der Eigner (Kanton) diesbezüglich mehr unternehmen, insbesondere zusätzlichen finanziellen Spielraum schaffen muss. Es wird zwar von Sofortmassnahmen geredet, gleichzeitig aber immer wieder auf die Pflegeinitiative verwiesen, deren Umsetzung noch Jahre andauern kann. Die Lage im Personalsektor hat sich im Verlauf des Berichtsjahres zwar etwas beruhigt, diese dürfte jedoch nicht stabil werden, da auch in den nächsten Jahren noch Mitarbeitende der Babyboomer-Generation in Rente gehen werden.
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