12 Gegen Ende des Berichtsjahrs wurden die Sozialpartner (AGSt) darüber informiert, dass der Regierungsrat ein Projekt namens «Arbeitgeberattraktivität steigern» prüft. Zu Beginn des Jahres 2024 wurde dieses Projekt bereits lanciert. Unterteilt ist das Projekt in verschiedene Arbeitsfelder, in welchen Massnahmen fundiert erarbeitet werden sollen. Dabei handelt es sich einerseits um die Weiterführung bereits beschlossener Sofortmassnahmen, andererseits um leicht umsetzbare neue Massnahmen. Anstatt auf Einzelforderungen zu reagieren oder ein allumfassendes Massnahmenpaket zu schnüren, setzt das Projekt auf ein schrittweises und flexibles Vorgehen. Der neue Ansatz teilt das Thema «Arbeitgeberattraktivität» in verschiedene Arbeitspakete (Cluster) auf. Diese thematischen Cluster werden von der Projektgruppe in einem partizipativen Ansatz ergebnisoffen diskutiert und bearbeitet, das heisst, unter Einbezug von Fachpersonen aller Departemente, der Sozialpartner (AGSt) und weiterer Stakeholder. Die Resultate eines Clusters werden dem Regierungsrat als Paket vorgelegt, inklusive Massnahmen, Kostenschätzung und Umsetzungsdauer. Der Regierungsrat entscheidet über die Priorisierung der Cluster und gibt pro Cluster den jeweiligen zeitlichen und finanziellen Rahmen vor. Bereits laufende Projekte und politische Vorstösse werden in die jeweiligen Cluster integriert. Aus den fünf Clustern werden zudem sogenannte «Quick wins» identifiziert. Das sind Massnahmen, die innerhalb von rund zwei Jahren und mit relativ geringen Kosten umgesetzt werden können. Diese Massnahmen haben Signalwirkung, aber keine tiefgreifenden Auswirkungen auf das Gesamtsystem der Arbeitsbedingungen. Der Zeithorizont für das gesamte Projekt beträgt fünf Jahre.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjczNDE=