Jahresbericht 2023

11 Diverse Massnahmen hat der Regierungsrat im Verlaufe des Berichtsjahres oder davor bereits umgesetzt. So wurden u.a. die Voraussetzung für Homeoffice in allen Bereichen geschaffen, wo dies möglich ist, die Führungsentwicklung ausgebaut und als Sofortmassnahme eine auf drei Jahre befristete Arbeitsmarktzulage für die Kantonspolizei beschlossen. Zudem hat der Regierungsrat weitere Anpassungen bei den Arbeitsbedingungen verabschiedet. Dazu gehören: Vereinbarkeit Beruf und Familie: Die Obergrenze von maximal zehn Tagen pro Jahr für die Betreuung kranker Kinder wird aufgehoben. Zudem unterstützt der Regierungsrat Mitarbeitende, die sich im Bereich der Milizfeuerwehren freiwillig engagieren und erweitert den bezahlten Urlaub für Schulungsinstruktorinnen und -instruktoren. Die Regelung gilt ab 1. Januar 2024. Schichtdienstleistende Sanität: Aufgrund der seit 2021 markant steigenden Einsatzzahlen bei der Sanität Basel hat der Regierungsrat eine befristete Überstundenregelung für Schichtdienstleistende eingeführt. Die jeweils Ende Jahr ausgewiesenen Überstunden der Jahre 2022 bis 2024 können ausbezahlt werden. Obligatorische Weiterbildungen: Die anrechenbare Arbeitszeit für den Besuch von obligatorischen Weiterbildungen (TypA) wird von aktuell maximal 8.4 Stunden pro Tag auf maximal 12 Stunden erhöht. Diese Regelung gilt ab 1. Juli 2023 und betrifft vor allem Mitarbeitende bei der Berufsfeuerwehr.

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