Jahresbericht 2023

10 Zulagen gemäss Arbeitszeitverordnung und Zulagenverordnung Die Zulagen gemäss Arbeitszeitverordnung und Zulagenverordnung sind periodisch an die Teuerungsentwicklung anzupassen. Die Ansätze der Arbeitszeitverordnung sind seit 2008 unverändert und wurden deshalb per 1. Januar 2023 um 5.6 Prozent erhöht. Die Ansätze der Zulagenverordnung, welche seit 2014 nicht mehr angepasst worden sind, stiegen per 1. Januar 2023 um 4.2 Prozent. Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität Mit Medienmitteilung vom 4. Juli 2023 liess der Regierungsrat verlauten, dass er die Leistungen des Arbeitgebers Basel-Stadt in den Bereichen Weiterbildung, Urlaub und für Schichtdienstleistende bei der Sanität erweitert. Dabei handle es sich um erste Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität. Der Fachkräftemangel und der Wandel der Arbeitswelt stellen auch den Kanton als Arbeitgeber vor grosse Herausforderungen. Deshalb hat der Regierungsrat eine Delegation Personalfragen eingesetzt, die sich gesamtstrategisch mit dem Thema beschäftigt. Im Zentrum stehen die Bereiche Arbeitsbedingungen, Rekrutierung und Mitarbeitendenbindung. Der Kanton spürt den Fachkräftemangel, punktuell sogar akut. Besonders betroffen sind beispielsweise Kommunikationstechnik, Ingenieurwesen, Technik, Planung, Architektur, Sicherheit, Medizin, Betreuung, Sozialpädagogik und Sozialarbeit. « Der Fach- kräftemangel und der Wandel der Arbeitswelt stellen auch den Kanton als Arbeitgeber vor grosse Heraus- forderungen. »

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