6 Vorwort des Präsidenten Geschätzte Mitglieder Der BAV hat sich im Berichtsjahr 2023 wie gewohnt aktiv für die Anliegen seiner Mitglieder eingesetzt. Durch die Einsitznahme in zahlreichen Gremien konnte der BAV auf verschiedenen Ebenen Einfluss auf Themata nehmen, die das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis im Kanton Basel-Stadt betreffen. Rückblickend hat sich der Vorstand des BAV im Jahr 2023 insbesondere mit folgenden Fragen befasst: Gemeinsam mit den anderen Verbänden der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel- Stadt) hat sich der BAV auch im Berichtsjahr mit grossem Engagement für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung eingesetzt. Im Rahmen der Sozialpartnerschaft mit dem Arbeitgeber Basel-Stadt wurden unter anderem folgende Themata behandelt: Anrechnung der Umkleidezeit als Arbeitszeit, Schutz der Mitarbeitenden vor Belästigungen, Beleidigungen und Bedrohungen durch Kundschaft, die Revision der Arbeitszeitverordnung sowie das Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern». «Das Thema Mitgliederwerbung ist längst ein fixes Traktandum an den Vorstands- sitzungen des BAV.»
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