Jahresbericht 2023

21 4. Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Der Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV), welchem der BAV auf nationaler Ebene angeschlossen ist, hat mit Wirkung ab dem Jahr 2023 eine Arbeitsrechtsschutzversicherung bei der AXA-ARAG abgeschlossen. Diesem Vertragsschluss ging ein Entscheid der Delegiertenversammlung voraus, wonach alle Mitgliederverbände obligatorisch der Kollektivrechtsschutzversicherung beitreten müssen. Der BAV bzw. seine Mitglieder sind somit seit Beginn des Berichtsjahres im Bereich des Personalrechts über den ZV rechtsschutzversichert. Die Rechtsschutzversicherung des ZV wurde im Berichtsjahr in das bestehende Rechtsschutz-System des BAV integriert, was eine Totalrevision des Rechtsschutzreglements notwendig machte. Am Rechtsschutz für das einzelne Mitglied hat sich dadurch jedoch nichts Wesentliches geändert. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Rechtsschutzreglement des BAV und dessen Anhänge. Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Sekretär eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten – nicht das Arbeitsverhältnis betreffenden – Angelegenheiten einzuholen. «Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. »

RkJQdWJsaXNoZXIy MjczNDE=