12 Lohnnebenleistungen: Der Regierungsrat schlug dem Grossen Rat eine Gesetzesanpassung für Lohnnebenleistungen («Fringe Benefits») zur Attraktivitätssteigerung vor. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage wurde kurz vor Ende des Berichtsjahres geschaffen. Als erste Lohnnebenleistung für die Kantonsmitarbeitenden wird im 2025 das sog. Jobticket eingeführt. Mit dem Jobticket können Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden das U-Abo zum vergünstigten Jugendtarif anbieten. Die Differenz der Abokosten übernehmen die Arbeitgebenden. Höhere Löhne für Lernende: Die Lernendenlöhne beim Arbeitgeber Basel-Stadt liegen grossmehrheitlich unter den durchschnittlichen Löhnen im Markt. Daher wurden auf Start des Lehrjahres ab August 2024 die Löhne aller Lernenden erhöht. Zudem wurden die Löhne der Ausbildungen mit Berufsattest (EBA) und Fähigkeitszeugnis (EF) vereinheitlicht. Höhere Anfangslöhne bei Funktionen ohne Ausbildungsvoraussetzung: Bei den Stellen ohne Ausbildungsanforderung wird die Einstufungstabelle so angepasst, dass ab Alter 18 bereits Stufe 1 zur Anwendung kommt. Zudem wird bei der Einstufung neu bereits für zwei statt bisher drei Altersjahre eine Lohnstufe gewährt. Neue Mitarbeitende in diesen Funktionen erhalten so je nach Alter rund CHF 250 bis 300 mehr Lohn pro Monat. Vorgeburtsurlaub: Der Regierungsrat führt per 1. Januar 2025 einen dreiwöchigen Schwangerschaftsurlaub vor dem errechneten Geburtstermin ein. Damit erfüllt er eine politische Forderung aus dem Parlament (Anzug Christoph Hochuli). Der Arbeitgeber Basel-Stadt gewährt damit neu insgesamt 19 Wochen Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub.
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