Jahresbericht 2024

14 Auch im Berichtsjahr sind die im GAV vorgesehenen Lohngespräche geführt worden. Der BAV war dabei wiederum in der Person des Vorstandsmitglieds Werner Weisskopf vertreten. Die Personalverbände werden in Bezug auf die von den Spitalleitungen und Verwaltungsräten vorgesehenen Lohnanpassungen (Gesamtbetrag und Verteilschlüssel) vor dem definitiven Entscheid zwar angehört, können jedoch nicht mitentscheiden. Nach wie vor mangelt es an kostendeckenden Tarifen im Gesundheitswesen, was zur Folge hat, dass die Spitäler zumindest auch in naher Zukunft rote Zahlen schreiben werden und dies wiederum direkten Einfluss auf die Lohnentwicklung haben wird. Im USB werden trotz schwieriger wirtschaftlicher Situation rund CHF 11.8 Mio. (1.76 Prozent der Gesamtlohnsumme) in die Lohnentwicklung sowie in die Verbesserung der Anstellungsbedingungen investiert. Dabei wird die Teuerung per 1. Januar 2025 mit 1.0 Prozent degressiv ausgeglichen und der verbleibende Betrag für strukturelle Anpassungen sowie Verbesserungen der Anstellungsbedingungen eingesetzt. In der UAFP wurde im Rahmen der Lohnentwicklung 2024 die Lohnsumme um 2 Prozent erhöht. Es wurde damit trotz wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ein bewusstes Zeichen gesetzt und grosse Wertschätzung den Mitarbeitenden gegenüber gezeigt. Ein Teil der Lohnentwicklung fliesst in die Verbesserung der Anstellungsbedingungen. Per 1. April 2025 treten die folgenden Massnahmen in Kraft: • Einführung einer Samstagszulage von CHF 3.50 pro Stunde • Erhöhung der Pikettbereitschaftszulage von CHF 3.00 auf CHF 5.00 pro Stunde • Erhöhung des Schichtbonus für Assistenzärzte und Assistenzärztinnen und Oberärzte und Oberärztinnen von 10 Prozent auf 30 Prozent (analog Pflegebereich)

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