Jahresbericht 2024

15 Die UPK erteilen den Mitarbeitenden per 1. Januar 2025 eine individuelle Lohnerhöhung von 1.2 Prozent; berücksichtig wird damit einerseits die aktuelle Teuerung von 0.6 Prozent und andererseits wird im System ein Budget von weiteren 0.6 Prozent für Lohnentwicklungen bereitgestellt. Weitere Forderung der Personalverbände wurden nicht berücksichtigt. Die Universität Im Berichtsjahr 2024 fanden drei sozialpartnerschaftliche Gespräche zwischen den Personalverbänden (BAV und VPOD) und der Universitätsleitung statt, wobei der BAV durch das Vorstandsmitglied Dr. Markus Dürrenberger vertreten war. Nebst geplanten Sparmassnahmen des Bundes wurden im Rahmen der sozialpartnerschaftlichen Gespräche u.a. die Mittelbaureform sowie organisatorische Entwicklungen an der Uni behandelt. Bei der Mittelbaureform geht es um eine Verbesserung der nicht tragbaren Arbeitsbedingungen des akademischen Mittelbaus, namentlich von Doktorierenden und Postdoktorierenden. Die Universität gewährte ihren Mitarbeitenden per 1. Januar 2025 einen Teuerungsausgleich von 0.5 Prozent. Der Teuerungsausgleich wurde allen Personen gewährt, die einen Anstellungsvertrag mit der Universität Basel haben. Dazu zählen auch Anstellungen, die über Drittmittel sowie den SNF finanziert und über die Universität Basel ausgezahlt werden, sowie Mitarbeitende im Stundenlohn. Auf Grund der in der aktuellen Leistungsperiode eingetretenen Ertragsausfälle hat der Universitätsrat weiter entschieden, den jährlichen Erfahrungsstufenanstieg im Jahr 2025 nur den Mitarbeitenden bis und mit Lohnklasse 14 zu gewähren.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjUxOTkzOQ==