Jahresbericht 2024

19 Kontakt mit den übrigen Verbänden Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist der BAV Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel-Stadt). In der AGSt wurden im Berichtsjahr u.a. folgende Themen behandelt: Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern»: Ein allgegenwärtiges Thema im AGSt-Plenum und im Kontaktgespräch mit HR BS war das im März 2024 angelaufene Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» (siehe hierzu S. 10 ff. hiervor; siehe auch Jahresbericht BAV 2023, S. 12). Die AGSt ist mit drei Delegierten (u.a. mit BAV-Sekretär Steven Hürlimann) in der vom Regierungsrat eingesetzten Projektgruppe vertreten. Quick Wins: Aus dem Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» resultieren regelmässig sog. Quickwins (z.B. Einführung Schwangerschaftsurlaub, Lohnerhöhungen für gewisse Mitarbeiterkategorien, Einführung von Lohnnebenleistungen etc.) welche im AGSt-Plenum und in den Kontaktgesprächen diskutiert werden. Quick Wins sind Massnahmen, die innerhalb von rund zwei Jahren und mit relativ geringen Kosten umgesetzt werden können. Diese Massnahmen haben Signalwirkung, aber keine tiefgreifenden Auswirkungen auf das Gesamtsystem der Arbeitsbedingungen. Umkleidezeit: Die Anrechnung der Umkleidezeit als Arbeitszeit wird mittlerweile seit Jahren mit dem Arbeitgeber Basel-Stadt diskutiert und seitens der AGSt gefordert. Im Verlaufe des Berichtsjahres zeichnete sich ab, dass die Umkleidezeit ab dem Jahr 2025 entschädigt werden soll. Der Grosse Rat hat im Januar 2025 eine monatliche Geldpauschale von CHF 80.00 beschlossen, welche ab dem Frühjahr 2025 ausbezahlt werden

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