Jahresbericht 2024

20 soll. Betroffen sind hauptsächlich die Blaulichtorganisationen. Die Mehrheit der Mitarbeitenden wünscht sich eine Zeitgutschrift anstelle einer finanziellen Entschädigung. Dies bedingt jedoch Anpassungen an den Arbeitszeitmodellen, die sich bis dato noch nicht umsetzen liessen. Deshalb ist die vom Grossen Rat beschlossene Entschädigung von CHF 80.00 vorerst auf drei Jahre befristet. In der AGSt und im Kontaktgespräch mit HR BS wurden weitere wichtige Themata behandelt, über welche bis zum Redaktionsschluss des vorliegenden Jahresberichts jedoch noch nichts Konkretes berichtet werden kann.

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