20 4. Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Der BAV bzw. seine Mitglieder sind seit Beginn des Jahres 2024 im Bereich des Personalrechts über den Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) rechtsschutzversichert. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Rechtsschutzreglement des BAV und dessen Anhänge. Als Vertrauensanwalt des BAV und Ansprechpartner für die rechtssuchenden BAV-Mitglieder fungierte auch im Berichtsjahr MLaw Steven Hürlimann, Advokat. Die Rechtsschutzfälle, welche der BAV im Berichtsjahr für die Mitglieder behandelt hat, lassen sich in folgende Kategorien gliedern: Massnahmen des Arbeitgebers: Zahlreiche Mitglieder fragten beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einer Bewährungsfrist oder einer Änderung des Aufgabengebietes betroffen waren. Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Auch bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – war regelmässig eine rechtliche Beratung gefragt. Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung: Regelmässig war die Anpassung der Stellenbeschreibung bzw. die Neueinreihung von Stellen oder die Zuweisung auf eine neue Stelle Gegenstand von Anfragen an das Sekretariat.
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