Jahresbericht 2025

Baselstädtischer AngestelltenVerband 2025 Jahresbericht und Jahresrechnung

1 Seiten 9–12 Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung — Teuerungsausgleich und Stufenanstieg — Wegfall Lohnabzug wegen Ende Sanierungs- massnahme Pensionskasse — Familien- und Unterhaltszulagen — Zulagen gemäss Arbeitszeitverordnung und Zulagenverordnung Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität 2 Seiten 13–16 Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter (UAFP) und UPK Die Universität Weitere angeschlossene Institutionen

3 Seiten 16–19 Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit Human Resources Basel-Stadt HR BS und der Regierung Kontakt mit den übrigen Verbänden 4–5 Seiten 20–24 Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte und Pensioniertenstamm Mitgliederversammlung 6 Seiten 25–32 Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr — Mitgliederversammlung — Vorstand — Beirat Ehrenmitglieder des BAV Kommissionen und Gremien Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) 7–13 Seiten 33–41 Mitglieder Ausblick 2026 Persönliches Schlusswort des Sekretärs Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Bilanz, Erfolgsrechnung und Budget

6 Vorwort des Präsidenten Geschätzte Mitglieder Das Jahr 2025 war für den BAV ein anspruchsvolles und zugleich richtungsweisendes Jahr. Geprägt von bedeutenden personalpolitischen Entwicklungen, intensiven sozialpartnerschaftlichen Prozessen und anhaltenden Herausforderungen im Arbeitsumfeld hat sich der Verband einmal mehr als verlässlicher Vertreter der Interessen seiner Mitglieder positioniert. Besonders im Fokus der Verbandsarbeit stand die aktive Mitwirkung im vom Regierungsrat lancierten Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern». Dieses breit angelegte Vorhaben, das zentrale Aspekte wie Entlöhnung, Arbeitszeit, Führung sowie Beginn und Beendigung des Arbeitsverhältnisses umfasst, wird die Anstellungsbedingungen beim Kanton Basel-Stadt prägen. Der BAV hat sich hierbei gemeinsam mit den Partnerverbänden der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt) konstruktiv eingebracht und die Anliegen der Mitarbeitenden konsequent vertreten. Ein weiterer Schwerpunkt bildete das vom Regierungsrat verabschiedete Lohnmassnahmenpaket. Dieses zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons als Arbeitgeber zu «Der BAV hat sich auch 2025 als verlässlicher und wirkungsvoller Vertreter der Interessen seiner Mitglieder behauptet. »

7 stärken und dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Aus Sicht des BAV handelt es sich um einen wichtigen und ausgewogenen Schritt, auch wenn die politische Behandlung dieses Geschäfts über das Berichtsjahr hinaus andauert. Sehr kritisch beurteilt hat der BAV hingegen die vorgeschlagenen Anpassungen der Kündigungsmodalitäten, welche – im Falle einer Umsetzung – eine massive Verschlechterung des Kündigungsschutzes mit sich bringen würden. Auch in den angeschlossenen Institutionen, insbesondere den Spitälern und der Universität, standen die Themen Arbeitsbedingungen und Lohnentwicklung im Fokus. Trotz wirtschaftlicher Herausforderungen konnten wichtige Massnahmen umgesetzt oder zumindest auf den Weg gebracht werden. Dies unterstreicht die Bedeutung der Verbandsarbeit. Nach zweijähriger Unterbrechung ist der BAV erfreulicherweise wieder direkt im Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Stadt vertreten. Mit der Wahl von BAV-Vizepräsidentin Prof. Dr. Anne Eckert per 1. Juni 2025 konnte der Verband seine Mitwirkung in diesem wichtigen Gremium erneut sicherstellen. Dies stellt einen wichtigen Schritt für die Interessenvertretung des BAV dar. Ein wesentliches Standbein des BAV bleibt die individuelle Unterstützung seiner Mitglieder. Die rege Inanspruchnahme des Rechtsschutzes zeigt, wie wichtig eine kompetente Beratung und Vertretung bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen ist. Der BAV konnte seine Mitglieder auch im Berichtsjahr in einer Vielzahl von Fällen wirkungsvoll begleiten und unterstützen.

8 Auch verbandsintern wurden wichtige Weichen gestellt. Angesichts steigender Kosten hat der Verband Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung beschlossen, darunter Effizienzsteigerungen durch Digitalisierung sowie eine moderate Anpassung der Mitgliederbeiträge. Gleichzeitig konnte die personelle Kontinuität im Vorstand gesichert und durch zusätzliche Kompetenzen ergänzt werden. Ich danke an dieser Stelle allen Vorstands- und Beiratsmitgliedern sowie dem Sekretariat herzlich für ihr grosses Engagement und ihren unermüdlichen Einsatz zugunsten unserer Mitglieder. Ebenso gilt mein Dank Ihnen, geschätzte Mitglieder, für Ihr Vertrauen und Ihre Verbundenheit mit dem BAV. Dr. Gregor Thomi Präsident

9 1. Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind im Berichtsjahr leider wiederum nicht zu verzeichnen. Teuerungsausgleich und Stufenanstieg Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2025 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die gemäss § 22 Lohngesetz relevante Teuerung betrug 0.5 Prozent. Daher wurden die Lohnansätze per 1. Januar 2025 nach der im Lohngesetz festgelegten degressiven Skala angepasst: Der Teuerungsausgleich erfolgte in den Lohnklassen 1 bis 8 zu 100 Prozent und ab Lohnklasse 9 bis 28 degressiv bis auf 65 Prozent. Zur Ausfinanzierung und Stärkung des Deckungsgrads der Pensionskasse Basel-Stadt wurde den Mitarbeitenden per 1. Januar 2008 der Teuerungsausgleich im Umfang von einem Prozentpunkt nicht gewährt. Diese befristete Sanierungsmassnahme lief Ende 2024 aus. Daher wurden die Löhne per 1. Januar 2025 zusätzlich zum jährlichen Teuerungsausgleich um ein Teuerungsprozent erhöht. Wegfall Lohnabzug wegen Ende Sanierungsmassnahme Pensionskasse Zur Sanierung und Stärkung des Deckungsgrads der Pensionskasse Basel-Stadt bezahlten die Mitarbeitenden seit 1. Januar 2011 einen Zusatzbeitrag von 1.6 Prozent des versicherten Lohns an die Pensionskasse. Der entsprechende Lohnabzug entfiel per 1. Januar 2025.

10 Familien- und Unterhaltszulagen Die Ansätze für die Kinder- und Ausbildungszulagen blieben im Berichtsjahr unverändert. Nebst den Lohnansätzen (siehe Ausführungen oben) wurden per 1. Januar 2025 jedoch die Ansätze für die Unterhaltszulagen an die Teuerung angepasst. Die monatlichen Ansätze der Kinder-, Ausbildungs- und Unterhaltszulagen betrugen im Berichtsjahr: Kinderzulage CHF 275.00 Ausbildungszulage (ab dem 16. Altersjahr) CHF 325.00 Unterhaltszulage bei einer Familienzulage CHF 440.75 Unterhaltszulage bei zwei Familienzulagen CHF 538.75 Unterhaltszulage bei drei Familienzulagen CHF 576.50 Unterhaltszulage bei vier und mehr Familienzulagen CHF 606.75 Zulagen gemäss Arbeitszeitverordnung und Zulagenverordnung Keine Anpassungen. Massnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität Am 20. März 2024 hat der Regierungsrat das Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» lanciert. Basel-Stadt soll auch in Zukunft ein guter, konkurrenzfähiger Arbeitgeber sein, aber seine Stärken ausbauen und moderner werden. Das Projekt ist in die fünf Cluster «Arbeitszeit», «Entlöhnung», «Beginn und Beendigung Arbeitsverhältnis», «Arbeitgebermarketing» und «Führung und Entwicklung» aufgeteilt. Die AGSt ist in der vom Regierungsrat eingesetzten Projektgruppe, welche mehrere Male pro Jahr tagt, u.a. durch den Sekretär des BAV vertreten.

11 Im Juli des Berichtsjahres hat der Regierungsrat ein umfassendes Lohnmassnahmenpaket zuhanden des Grossen Rates verabschiedet, um die Arbeitgeberattraktivität der kantonalen Verwaltung zu steigern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Grundlage dafür sind Lohnvergleiche mit anderen Kantonen und Städten. Dabei zeigt sich, dass die Einstiegslöhne in Basel-Stadt teilweise deutlich unter dem Durchschnitt liegen – um bis zu 14 % – was rund 47 % der Mitarbeitenden betrifft. Das Massnahmenpaket umfasst insbesondere: • Anpassung der Lohnkurve, Stufen A bis 11; • Aufhebung des degressiven Teuerungsausgleichs, um die Gleichbehandlung sicherzustellen; • Erhöhung von Zulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertags- sowie Pikettdienste; • Spezifische Verbesserungen für die Kantonspolizei, u.a. zusätzliche Erfahrungsstufen und höhere Ausbildungslöhne; • Übergangslösungen, um Einkommensverluste durch den Wegfall der AMZ-Zulage für Kapo-Mitarbeitende zu kompensieren. Ziel ist es, die Konkurrenzfähigkeit des Kantons als Arbeitgeber zu stärken, die Rekrutierung zu erleichtern und gleichzeitig den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung zu wahren. Das Massnahmenpaket hätte ab 2026 gestaffelt umgesetzt werden sollen und hätte für das Jahr 2026 zu Ausgaben von 15.4 Mio. Franken und ab 2027 zu Kosten von 20.6 Mio. Franken pro Jahr geführt. Das Geschäft ist umstritten und verzögert sich, da die zuständige Grossratskommission über das Jahresende des Berichtsjahres hinaus darüber beriet.

12 Aus Sicht des BAV umfasst das Lohnmassnahmenpaket des Regierungsrats dringend erforderliche Massnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und für die Bekämpfung des Fachkräftemangels. Das vom Regierungsrat vorgeschlagene Lohnmassnahmenpaket entspricht einem sorgfältig ausgehandelten Kompromiss zwischen dem Arbeitgeber Basel-Stadt und seinen Sozialpartnern unter Mitberücksichtigung der aktuellen politischen Vorstösse. Anpassung der Kündigungsmodalitäten Neben dem Lohnmassnahmenpaket hat der Regierungsrat Ende September des Berichtsjahres eine weitere Vorlage zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Das Ziel ist, die geltenden Kündigungsmodalitäten in spezifischen Bereichen anzupassen und somit die Flexibilität des Arbeitsgebers Basel-Stadt zu erhöhen. Im Fokus stehen dabei die Pflicht zur Weiterbeschäftigung sowie die Kündigungsbestimmungen des Kaders. Im Falle einer unrechtmässigen Kündigung soll der Anspruch auf Weiterbeschäftigung durch einen Anspruch auf Entschädigung ersetzt werden. Weiter soll im Kaderbereich ein zusätzlicher Kündigungsgrund eingeführt werden. Aus der Sicht des BAV handelt es sich bei den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen im Bereich der Kündigungsmodalitäten um eine klare Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, welche sich negativ auf die Arbeitgeberattraktivität auswirkt. Entsprechend hat sich der BAV bereits im Berichtsjahr klar dagegen positioniert. Der Grosse Rat wird voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2026 über dieses Geschäft beraten.

13 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter (UAFP) und UPK Die Anstellungsbedingungen eines Grossteils der Mitarbeitenden des USB, der UPK und der Universitären Altersmedizin Felix Platter (UAFP) sind seit dem 1. Januar 2016 in den Grundzügen in einem gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrag geregelt; Einzelheiten finden sich in den Reglementen der jeweiligen Spitäler. Hauptthemen im Rahmen der Sitzungen der paritätischen GAV-Kommission (GAVKO), an denen der BAV auch in diesem Jahr durch Vorstandsmitglied Werner Weisskopf vertreten war, waren die Handhabung der Kürzung des Ferienanspruchs bei Krankheit- oder Unfall, die Überstundenregelung und die Schichtboni (Überprüfung und Vereinheitlichung des Ablaufs in den einzelnen Spitälern). Die Personalverbände konnten erwirken, dass künftig und drei Jahre rückwirkend der 13. Monatslohn bei der Berechnung von Überstunden im Falle einer Auszahlung mitberücksichtigt wird. Im Juli des Berichtsjahres wurde bekannt, dass das Universitätsspital das Claraspital übernimmt. Der Übertritt des Personals wird per Januar 2027 vollzogen. Die Mitarbeitenden des Claraspitals unterliegen in Zukunft auch dem GAV und erfüllen somit die Voraussetzungen, um Mitglied im BAV zu werden. Auch im Berichtsjahr sind die im GAV vorgesehenen Lohngespräche geführt worden. Der BAV war dabei wiederum in der Person des Vorstandsmitglieds Werner Weisskopf vertreten. Die Personalverbände werden in Bezug auf die von den Spitalleitungen und Verwaltungsräten vorgesehenen Lohnanpas-

14 sungen (Gesamtbetrag und Verteilschlüssel) vor dem definitiven Entscheid zwar angehört, können jedoch nicht mitentscheiden. Im USB werden per 2026 rund CHF 2.3 Mio. in die Lohnentwicklung (0.4 % der Gesamtlohnsumme; Verteilung nach Lage im Lohnband; Alter und Erfahrung; gezielte Investition in die Pflegeberufe) und zusätzlich rund CHF 2.3 Mio. in die Verbesserung der Anstellungsbedingungen (z.B. Mobilitätsbonus für alle Mitarbeitenden) investiert. In den UPK steht per 1. Januar 2026 ein Erhöhungssatz von 0.70 % (Erhöhungsbetrag rund CHF 404’000, ohne AG-Anteil) für individuelle Lohnanpassungen zur Verfügung (Verteilung nach Lage im Lohnband, Lebensalter & Erfahrung, Leistung und Verhalten). Weitere rund CHF 196’000 (1.94 % der entsprechenden Lohnsumme) werden für die automatisch wiederkehrenden Lohnstufensprünge der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte sowie der Assistenzpsychologinnen und Assistenzpsychologen ausgegeben. Die UAFP hat für das Jahr 2025 eine durchschnittliche Erhöhung der Effektivlöhne um gerundet 1.2 % beschlossen. Diese Erhöhung umfasst 0.4 % für individuelle und 0.9 % für kollektive Lohnanpassungen. Nach wie vor wird in der UAFP die Teuerung kaum ausgeglichen und der Reallohnverlust der letzten drei Jahre (4.3 %) nicht kompensiert. «Trotz wirtschaftlicher Herausforderungen konnten in den Spitälern wichtige Verbesserungen angestossen werden – ein klares Zeichen für die Wirksamkeit der Sozialpartnerschaft. »

15 Die Universität Der Universitätsrat beschloss in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2024, allen Mitarbeitenden der Universität Basel per 1. Januar 2025 einen Teuerungsausgleich von 0.5 % zu gewähren. Zudem wurde entschieden, den Stufenanstieg im Jahr 2025 ausschliesslich Mitarbeitenden bis und mit Lohnklasse 14 zu gewähren. Vor diesem Hintergrund richtete der BAV ein Schreiben an das Rektorat, in dem er seine Forderungen für das Jahr 2026 darlegte. Er verlangte einen vollumfänglichen Teuerungsausgleich für alle Mitarbeitenden. Darüber hinaus sollten sich die Arbeitgebervertreterinnen im Verwaltungsrat der PKBS für einen angemessenen Teuerungsausgleich zugunsten der Rentnerinnen und Rentner der Universität Basel einsetzen. Schliesslich forderte der BAV, den Stufenanstieg künftig wieder allen Mitarbeitenden uneingeschränkt zu gewähren. In seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 beschloss der Universitätsrat, per 1. Januar 2026 allen Mitarbeitenden den Stufenanstieg gemäss Gehaltsordnung zu gewähren. Aufgrund der zum Stichtag tiefen Teuerung wurde hingegen auf einen Teuerungsausgleich verzichtet. Im Berichtsjahr 2025 fanden drei sozialpartnerschaftliche Gespräche zwischen den Personalverbänden (BAV und VPOD) und der Universitätsleitung statt. Der BAV wurde dabei durch sein Vorstandsmitglied Dr. Markus Dürrenberger vertreten. Im Zentrum der Gespräche standen insbesondere der Informationsfluss bei Umstrukturierungen, die Mittelbaureform, das Sparprogramm des Bundes, die Umstellung auf Microsoft 365, das Personal-Integrity-Reglement sowie die Projekte «Normfunktionen» und «Reform der Arbeitsbedingungen von

16 Early Career Researchers». Im Rahmen des letztgenannten Projekts wurde eine Umfrage zur Auslegeordnung der geplanten Massnahmen durchgeführt, an der sich der BAV beteiligte. Weitere angeschlossene Institutionen Neben den vorgenannten Spitälern und der Universität unterstützt der BAV auch Mitglieder, die bei weiteren angeschlossenen Institutionen wie beispielsweise dem Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB), dem Universitären Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZB), den Industriellen Werken Basel (IWB), den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB), der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS), der IV-Stelle Basel-Stadt (IVBS), der Bürgergemeinde Basel-Stadt oder den Gemeinden Riehen und Bettingen tätig oder bei privatrechtlichen Institutionen mit Sitz im Kanton Basel-Stadt, welche wesentliche staatliche Subventionen erhalten, angestellt sind. 3. Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit Human Resources Basel-Stadt (HR BS) und der Regierung Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr monatliche Gespräche mit der Leitung von HR BS (sog. Kontaktgespräch) sowie Sozialpartnergespräche mit der regierungsrätlichen Delegation für Personalfragen, bestehend aus den Regierungsrätinnen Dr. iur. Tanja Soland und Dr. iur. Stephanie Eymann, Regierungsrat Kaspar Sutter sowie Vertretern von HR BS statt. Zu den wichtigsten Themen, welche in diesen Gremien behandelt wurden, siehe die Ausführungen auf S. 18 f.

17 Als Ansprechpartner für die sozialpartnerschaftlichen Themen fungierten Herr Dr. Samir Stroh (Leiter HR BS) und Herr David Gelzer (Leiter Rechtsdienst und Stellvertretender Leiter HR BS). Als Vertreter des BAV fungierte Sekretär Steven Hürlimann. Zudem fand wie üblich ein reger Austausch mit den dezentralen Personalabteilungen statt; dies insbesondere im Rahmen der Behandlung individueller Rechtsschutzfälle. Per Redaktionsschluss des Jahresberichtes waren in den Personalabteilungen die folgenden Leiterinnen bzw. Leiter tätig: Bau- und Verkehrsdepartement Alan Lopez Erziehungsdepartement Marc-Oliver Möller Finanzdepartement Carine Nussbaumer Gesundheitsdepartement Sibylle Blum Justiz- und Sicherheitsdepartement Tom Koch Präsidialdepartement Sandro Burkhardt Departement für Wirtschaft, Stefani Doess/ Soziales und Umwelt Björn Clausen Autonome Institutionen (nicht abschliessend) Universitätsspital Basel (USB) Raphaela Meier Universitäre Psychiatrische Anke Höster-von Moock Kliniken Basel (UPK) Universitäre Altersmedizin Felix Platter verschiedene Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) Fabienne Thiévent Bürgergemeinde Basel-Stadt Tanja Häsler Industrielle Werke Basel (IWB) Heidi Stocker Universität Basel Reto Jeker Universitäres Zentrum für Tanja Kobelt Zahnmedizin Basel (UZB) Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) Svenja Staiger

18 Kontakt mit den übrigen Verbänden Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist der BAV Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel-Stadt). In der AGSt wurden im Berichtsjahr u.a. folgende Themen behandelt: Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern»: Ein allgegenwärtiges Thema im AGSt-Plenum und im Kontaktgespräch mit HR BS war das im März 2024 angelaufene Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» (siehe hierzu S. 10 hiervor; siehe auch Jahresberichte BAV 2023, S. 12 und 2024, S. 10). Die AGSt ist mit drei Delegierten (u.a. mit BAV-Sekretär Steven Hürlimann) in der vom Regierungsrat eingesetzten Projektgruppe vertreten. Quick Wins: Aus dem Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» resultieren regelmässig sog. Quickwins (z.B. Einführung Schwangerschaftsurlaub, Einführung von Lohnnebenleistungen etc.) welche im AGSt-Plenum und in den Kontaktgesprächen diskutiert werden. Quick Wins sind Massnahmen, die innerhalb von rund zwei Jahren und mit relativ geringen Kosten umgesetzt werden können. Diese Massnahmen haben Signalwirkung, aber keine tiefgreifenden Auswirkungen auf das Gesamtsystem der Arbeitsbedingungen. Lohnmassnahmenpaket und Kündigungsmodalitäten: Allgegenwärtige Themata im Berichtsjahr waren in den AGSt-Plenen, in den Kontaktgesprächen und den SPG das vom Regierungsrat vorgeschlagene Lohnmassnahmenpaket sowie die vom Regierungsrat beabsichtigten Änderungen der Kündigungsmodalitäten (siehe hierzu S. 12 hiervor).

19 In der AGSt und im Kontaktgespräch mit HR BS wurden weitere wichtige Themata behandelt, über welche bis zum Redaktionsschluss des vorliegenden Jahresberichts jedoch noch nichts Konkretes berichtet werden kann. In der AGSt zusammengeschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende acht Verbände: Baselstädtischer Angestellten-Verband (BAV) Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt (FSS) Kaufmännischer Verband Basel (KV) Personalverband Städtische Verkehrsbetriebe (PSVB) Polizeibeamten-Verband Basel-Stadt (PBVB) Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner Sektion beider Basel (SBK) SYNA – die Gewerkschaft Verband des Personals öffentlicher Dienste Region Basel (VPOD Region Basel) Die AGSt wurde im Berichtsjahr präsidiert von Jean-Michel Héritier, Präsident der FSS. Der BAV wurde in der AGSt durch Sekretär Steven Hürlimann vertreten. Der BAV hatte auch im Berichtsjahr das Vizepräsidium der AGSt inne. Das Sekretariat der AGSt wurde im Berichtsjahr von Sina Deiss und Andrea Schnyder (beide VPOD Region Basel) betreut. Seit mehreren Jahren ist der BAV zudem Mitglied der Angestelltenvereinigung Region Basel (arb). Die arb setzt sich aus neun Personalverbänden zusammen und ist in verschiedenen Anstellungsbranchen der Region Basel tätig. Der Dachverband hat Einsitz in diversen arbeitsrechtlich relevanten Gremien des Kantons Basel-Stadt. Der BAV wurde in der arb auch im Berichtsjahr durch seinen Präsidenten, Dr. Gregor Thomi, vertreten.

20 4. Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Der BAV bzw. seine Mitglieder sind seit Beginn des Jahres 2024 im Bereich des Personalrechts über den Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) rechtsschutzversichert. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Rechtsschutzreglement des BAV und dessen Anhänge. Als Vertrauensanwalt des BAV und Ansprechpartner für die rechtssuchenden BAV-Mitglieder fungierte auch im Berichtsjahr MLaw Steven Hürlimann, Advokat. Die Rechtsschutzfälle, welche der BAV im Berichtsjahr für die Mitglieder behandelt hat, lassen sich in folgende Kategorien gliedern: Massnahmen des Arbeitgebers: Zahlreiche Mitglieder fragten beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einer Bewährungsfrist oder einer Änderung des Aufgabengebietes betroffen waren. Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Auch bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – war regelmässig eine rechtliche Beratung gefragt. Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung: Regelmässig war die Anpassung der Stellenbeschreibung bzw. die Neueinreihung von Stellen oder die Zuweisung auf eine neue Stelle Gegenstand von Anfragen an das Sekretariat.

21 Anfragen im Zusammenhang mit Konflikten mit Vorgesetzten: Auch bei Konflikten mit Vorgesetzten ersuchten zahlreiche Mitglieder beim Sekretär um Rat und Rechtsschutz. Anfragen im Zusammenhang mit der Pensionierung: Regelmässig hatten Mitglieder auch Fragen zur Pensionierung, häufig im Zusammenhang mit einer geplanten vorzeitigen Pensionierung. Anfragen bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit: Diverse von einer langandauernden Arbeitsunfähigkeit betroffene Mitarbeitende erkundigten sich beim Sekretariat nach ihren Rechten und Pflichten. Anfragen im Zusammenhang mit dem Mitarbeitendengespräch (MAG): Regelmässig wandten sich auch BAV-Mitglieder an das Sekretariat, die mit dem MAG nicht einverstanden waren. Anfragen im Zusammenhang mit dem Arbeitszeugnis: Mitarbeitende, die ihr Arbeitszeugnis von einer Fachperson prüfen lassen wollten, fanden beim Sekretariat ebenfalls Unterstützung. Anfragen in Privatangelegenheiten: Die Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, beim Sekretär und Vertrauensanwalt des Verbandes eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten – nicht das Arbeitsverhältnis betreffenden – Angelegenheiten einzuholen. Dieses Angebot wurde rege genutzt. Im Zentrum standen dabei Anfragen aus den Bereichen Familien-, Erb- und Vertragsrecht.

«Der BAV is und breit abg Personalverb im öffentlich

st der starke gestützte band hen Dienst.»

24 5. Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte und Pensioniertenstamm Rund 20 pensionierte Mitglieder des BAV durften am 15. Mai 2025 unter der Leitung und reibungslosen Organisation von Frau Paula Vicentini und Evi Metzger einen Tag im Elsass geniessen. Höhepunkte des Ausflugs waren das Mittagessen im Hotel & Restaurant Le Petit Kohlberg in Lucelle (F) und der Stadtbummel in Altkirch (F). Insgesamt neunmal trafen sich im Berichtsjahr interessierte BAV-Mitglieder zum traditionellen Pensioniertenstamm im Restaurant Stadtkeller. Höhepunkt war der Adventshock am 9. Dezember 2025. Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung 2025 fand am 5. Juni 2025 im Universitätsspital Basel statt. Detaillierte Ausführungen zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2025 finden sich im nachfolgenden Kapitel.

25 6. Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr Mitgliederversammlung Rund 70 Mitglieder und Gäste nahmen an der diesjährigen Mitgliederversammlung des BAV teil, welche am 5. Juni 2025 im Universitätsspital Basel stattfand. Sämtliche Anträge des Vorstandes wurden – grösstenteils einstimmig – angenommen. Dies bedeutet im Einzelnen: Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2024, der Jahresbericht 2024 sowie die Jahresrechnung 2024 wurden genehmigt und dem Vorstand wurde von der Mitgliederversammlung Décharge erteilt. Der eingetretene Jahresverlust 2024 wurde auf die neue Rechnung vorgetragen. Ebenfalls genehmigt wurde das Budget 2025. Des Weiteren hat die Mitgliederversammlung den Vorstand zur teilweisen Auflösung des Aktionsfonds I zwecks Deckung des eingetretenen Verlusts ermächtigt. BAV-Präsident Dr. Gregor Thomi erläuterte den anwesenden Mitgliedern, dass der Jahresverlust 2024 insbesondere auf Mehrausgaben in verschiedenen Bereichen (es wird alles immer teurer), die sich kumulieren, sowie offene Mitgliederbeiträge in Höhe von über CHF 15’000 zurückzuführen ist. Im Rechnungsjahr 2021 hat der BAV noch einen Gewinn erzielt. Im Jahr 2022 stand jedoch der Jubiläumsanlass an, der über CHF 30’000 kostete. Der Vorstand war sich damals bewusst, dass der Verband dadurch im Jahr 2022 einen Verlust einfahren wird, befand es aber für wichtig und angezeigt, dass der BAV sein 125-jähriges Jubiläum ordentlich feiert. Der Vorstand hat sich damals vorbehalten, zu einem späteren Zeitpunkt – wenn nötig – auf den Aktionsfonds I des Verbandes zurückzugreifen, um ein allfälliges

26 Defizit zu decken. Der Aktionsfonds I wurde über Jahrzehnte geäufnet, mit dem Zweck, Kapital für spezielle Aktionen und Anlässe zur Verfügung zu haben. Um den finanziellen Negativtrend zu stoppen und die Existenz des Verbandes in der heutigen Form zu sichern und langfristig zu gewährleisten, hat der Vorstand diverse weitere Massnahmen eingehend geprüft und schliesslich beschlossen. Im Vordergrund stand dabei, dass beim Leistungsangebot des Verbandes keinerlei Abstriche gemacht werden sollen. Der BAV soll sich weiterhin im bisherigen Umfang in die Sozialpartnerschaft einbringen können und nach wie vor einen qualitativ hochwertigen, unentgeltlichen Rechtsschutz für die Mitglieder anbieten können. Der Vorstand hat beschlossen, die Digitalisierung voranzutreiben und gleichzeitig Geld einzusparen. Ab dem Jahr 2026 wird die Einladung für die Mitgliederversammlung sowie weitere Verbandskorrespondenz nur noch elektronisch verschickt. Dies bedeutet, dass der Jahresbericht künftig zwar weiterhin professionell gestaltet, aber nicht mehr gedruckt wird. Mit dem Verzicht, den Jahresbericht zu drucken und den wegfallenden Porti sowie weiteren Druckkosten lassen sich jährlich mehrere tausend Franken einsparen. Die Mitglieder wurden aufgefordert, dem Sekretariat ihre aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen. Für Mitglieder, die keine E-Mail-Adresse haben, wird sich eine Lösung finden. Ebenso wird sich eine Lösung für Mitglieder finden, welche die Korrespondenz zwingend noch per Post erhalten wollen. Der Verband versucht laufend auch in anderen Bereichen, Kosten einzusparen, sofern damit kein Qualitätsverlust verbunden ist. Es werden beispielweise günstigere Alternativen

27 für bestehende Software-Lösungen geprüft. BAV-Präsident Dr. Gregor Thomi konstatierte, dass der Verband trotz der eingeleiteten Sparmassnahmen nicht um eine Mitgliederbeitragserhöhung herumkommt. Die Mitgliederbeiträge wurden seit dem Jahr 2013 nicht mehr erhöht. Seither sind jedoch die allgemeinen Kosten, etwa für Dienstleistungen, Infrastruktur und Kommunikation, kontinuierlich gestiegen. Der Lohn der Aktivmitglieder wurde in den letzten Jahren laufend an die gestiegene Teuerung angepasst; der Mitgliederbeitrag beim BAV hingegen nicht. Gleichzeitig befinden sich die Mitgliederbeiträge des BAV im Vergleich zu anderen lokalen Personalverbänden auf einem deutlich tieferen Niveau. Um der Entwicklung Rechnung zu tragen, schlug der Vorstand eine moderate Anpassung der Mitgliederbeiträge vor: • Aktivmitglieder: Erhöhung um CHF 25 pro Jahr (somit rund CHF 2.00 pro Monat) • Pensionierte Mitglieder/Lehrlinge: Erhöhung um CHF 15 pro Jahr (somit CHF 1.25 pro Monat) Die Mitgliederversammlung folgte dem Vorstand und beschloss für das Jahr 2026 folgende Mitgliederbeiträge: • Aktivmitglieder: CHF 185.00 • Pensionierte Mitglieder/Lehrlinge: CHF 95.00 Diese Beitragserhöhung wird es dem Verband ermöglichen, entspannter in die Zukunft zu schauen und das aktuelle, attraktive Leistungsangebot aufrechtzuerhalten. Für den Vorstand und den Beirat des BAV endete mit der Mitgliederversammlung vom 5. Juni 2025 eine dreijährige Amtsdauer. Erfreulicherweise haben sich sämtliche aktuellen Vorstandsmitglieder bereit erklärt, sich für eine weitere Amtsperiode zur Wahl zu stellen. Sie wurden von der Mitglieder-

28 versammlung mit Dr. Gregor Thomi als Verbandspräsidenten für eine neue dreijährige Amtsperiode in globo wiedergewählt. Dem Vorstand ist es gelungen, Susanne Handschin als zusätzliches Vorstandsmitglied zu gewinnen. Susanne Handschin ist seit knapp zehn Jahren Mitglied im BAV und hat rund 30 Dienstjahre beim Kanton Basel-Stadt. Sie wurde von der Mitgliederversammlung durch Akklamation gewählt. Ebenso hat die Mitgliederversammlung die bisherigen Mitglieder des Beirates in globo für die Amtsdauer 2025 bis 2028 wiedergewählt. Als Revisorinnen für das Rechnungsjahr 2025 wurden von der Mitgliederversammlung die BAV-Mitglieder Leila Trenkle und Oliver Meury, als Ersatzrevisorin bzw. Ersatzrevisor die BAV-Mitglieder Cornelia Kilchherr-Richter und Robert Zimmermann, gewählt. Besonders gefreut hat die Verantwortlichen des BAV, dass auch in diesem Jahr diverse Gäste und ein Ehrenmitglied der Mitgliederversammlung beiwohnten: Von Seiten des Kantons Basel-Stadt nahm der Leiter von HR Basel-Stadt, Dr. Samir Stroh, an der Mitgliederversammlung teil. Die Angestelltenvereinigung Region Basel (arb) war durch den ehemaligen Präsidenten Christoph Plattner vertreten. Als Repräsentant des Beamtenbund Tarifunion, Regierungsbezirksverbandes Freiburg, war der Vorsitzende Markus Eichin zugegen. Seitens der Ehrenmitglieder des BAV war der frühere BAV-Präsident Dr. Christoph Meier anwesend. Nach dem offiziellen Teil bot sich den anwesenden Verbandsmitgliedern und Gästen beim traditionellen Essen Gelegenheit für einen Austausch untereinander und mit den Vorstandsmitgliedern.

29 Vorstand Der Vorstand des BAV setzte sich per Ende des Berichtsjahres wie folgt zusammen: Dr. Gregor Thomi Präsident Prof. Dr. Anne Eckert Vizepräsidentin Sandra Haas Kassierin Steven Hürlimann Sekretär Dr. Markus Dürrenberger Christian Heim Werner Weisskopf Patrizia Bardelli Haci Akgül Paula Vicentini Susanne Handschin In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 fanden gesamthaft acht Vorstandssitzungen statt. Dabei wurden nicht nur die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Themen behandelt, sondern auch die Sitzungen der verschiedenen externen Gremien (AGSt-Plenum, Sozialpartnergespräche etc.) vor- und nachbereitet. Die Vorstandsressorts wurden geleitet von den Vorstandsmitgliedern: Ressort Public Relations Werner Weisskopf Ressort Personalrecht Christian Heim Ressort Versicherungen Dr. Markus Dürrenberger Ressort Finanzen Sandra Haas Ressort Spitäler Werner Weisskopf Ressort Universität Dr. Markus Dürrenberger

30 Beirat Ebenfalls tätig war im Berichtsjahr der Beirat des BAV. Im Rahmen der Beiratssitzungen wurden verschiedene Themen erörtert und in den Vorstand eingebracht. Das Präsidium des Beirats nahm sodann an den Sitzungen des Vorstandes teil. Per Ende des Berichtsjahres setzte sich der Beirat wie folgt zusammen: Thomas Mohler Präsident Roger Chitvanni Michèle Runco Michel Vogel Stipan Bonic Ehrenmitglieder des BAV Der BAV zählte am Ende des Berichtsjahres drei Ehrenmitglieder: Peter Sprüngli Vizepräsident BAV 1977 – 1992 Vorsitzender Gruppe Pensionierte 1995 – 2003 Ruth Gilomen Mitglied im Vorstand 1976 – 2007 Dr. Christoph Meier Präsident BAV 1992 – 2001 Vizepräsident BAV 2001 – 2006

31 Kommissionen und Gremien Ein wichtiger Teil der Sozialpartnerschaft ist der Einsitz von Arbeitnehmervertretern in verschiedenen Gremien, die sich mit dem Anstellungsverhältnis des baselstädtischen Staatspersonals befassen. Ein Teil der Sozialpartnerschaft wird von der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel-Stadt) ausgeübt. Der BAV war im Berichtsjahr in folgenden Gremien vertreten: AGSt und SPG Steven Hürlimann (Sekretär BAV) Projektgruppe «Arbeitgeberattraktivität steigern» Steven Hürlimann (Sekretär BAV) Personalrekurskommission Christian Heim (Vorstandsmitglied BAV) Verwaltungsrat Pensionskasse BS Prof. Dr. Anne Eckert (Vizepräsidentin BAV) Vorsorgekommission Pensionskasse BS UPK Dr. Markus Dürrenberger (Vorstandsmitglied BAV) Vorsorgekommission Pensionskasse BS USB Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Begutachtungskommission Christian Heim (Vorstandsmitglied BAV) Vorstand Angestelltenvereinigung Region Basel (arb) Dr. Gregor Thomi (Präsident BAV) GAV-Kommission Spitäler (USB, UPK, Universitäre Altersmedizin Felix Platter) Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) KV-Kommission UKBB Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Arbeitnehmerdelegation Universität Basel Dr. Markus Dürrenberger (Vorstandsmitglied BAV) Kassenkommission UVK Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV)

32 Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) Der BAV ist auf nationaler Ebene dem Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) angeschlossen. Im Jahre 1917 gehörte der BAV zu den Gründerverbänden des ZV. Die Delegiertenversammlung des ZV fand am 8. Mai 2025 in Glarus statt. Die alljährlich stattfindende Fachtagung des ZV in Brunnen wurde vom 6. bis 7. November 2025 durchgeführt. Im Zentrum der Fachtagung standen insbesondere die Themen KI, die aktuelle Rechtsprechung im öffentlichen Personalrecht und sowie die Entwicklung der Berufsbilder in der öffentlichen Verwaltung.

33 7. Mitglieder Mitgliederbestand 2025 2024 Total per 31.12. 972 979 Todesfälle Im Berichtsjahr 2025 mussten wir vom Ableben folgender Verbandsmitglieder Kenntnis nehmen: Schwendemann Alwin pensioniert Wyss Regula pensioniert Weth Felix pensioniert Rüger Kurt pensioniert Eisenring Felix pensioniert Bühler Johannes pensioniert Richard Max pensioniert Krauer Elisa pensioniert Bertocchi Hugo pensioniert Schmid Jakob pensioniert Hopmann Rudolf pensioniert Vetter Werner pensioniert Aerni Thomas pensioniert Hammel Linus pensioniert Hild Alexandra UPK Thommen Hans-Peter pensioniert Jenny Peter pensioniert Wir werden unseren verstorbenen Kolleginnen und Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren.

34 8. Ausblick 2026 Der BAV wird sich auch im Jahr 2026 mit grossem Engagement für die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt sowie der angeschlossenen Institutionen einsetzen. Dabei bleibt es unser Anspruch, die Anliegen jedes einzelnen Mitglieds sorgfältig zu prüfen und sowohl individuelle als auch kollektive Lösungen zu entwickeln. Es zeichnet sich ab, dass das Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» den Vorstand weiterhin stark beanspruchen wird. Zudem werden im Jahr 2026 im Grossen Rat personalpolitisch bedeutende Geschäfte wie das Lohnmassnahmenpaket sowie Anpassungen der Kündigungsmodalitäten beraten. Auch Änderungen des Pensionskassengesetzes stehen zur Diskussion. Darüber hinaus bleiben die anspruchsvollen Arbeitsbedingungen in den Spitälern ein zentrales Thema. Ebenso ist damit zu rechnen, dass individuelle rechtliche Fragestellungen weiterhin einen wesentlichen Teil der Verbandstätigkeit ausmachen werden. Nicht zuletzt wird sich der Vorstand auch im Jahr 2026 intensiv mit der Gewinnung neuer Mitglieder befassen und entsprechende Massnahmen konsequent weiterverfolgen.

35 9. Persönliches Schlusswort des Sekretärs Auch im Berichtsjahr 2025 hat sich der BAV mit grossem Engagement für die Anliegen seiner Mitglieder eingesetzt. Dies zeigte sich sowohl in der Bearbeitung individueller Rechtsschutzfälle als auch in der aktiven Mitwirkung am Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» sowie in der Mitarbeit in verschiedenen Gremien. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit des Sekretariats lag erneut in der rechtlichen Beratung und Unterstützung der Mitglieder bei persönlichen Herausforderungen im Arbeitsumfeld. Der angebotene Rechtsschutz wurde wiederum intensiv in Anspruch genommen. Im Zentrum standen insbesondere Fragestellungen rund um Konflikte am Arbeitsplatz, personalrechtliche Massnahmen, Kündigungen, Pensionierungen sowie Entlöhnungsfragen. Für das entgegengebrachte Vertrauen und die anhaltende Verbundenheit mit dem BAV danke ich Ihnen, geschätzte Mitglieder, herzlich. Um die Interessen der Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt sowie der angeschlossenen Institutionen auch künftig wirkungsvoll vertreten zu können, bleibt eine breite Mitgliederbasis von zentraler Bedeutung. Ich möchte Sie daher erneut ermutigen, aktiv neue Mitglieder für den BAV zu gewinnen. «Der BAV lebt vom Vertrauen seiner Mitglieder – und vom täglichen Einsatz, diesem Vertrauen gerecht zu werden.»

36 Zum Schluss spreche ich allen Vorstands- und Beiratsmitgliedern meinen aufrichtigen Dank aus. Ihr Fachwissen und ihr grosses Engagement haben wesentlich dazu beigetragen, dass der BAV auch im Jahr 2025 seine Aufgaben erfolgreich wahrnehmen konnte. Ein besonderer Dank gilt zudem Frau Alida Frei für ihre wertvolle Unterstützung im administrativen Bereich des Sekretariats. MLaw Steven Hürlimann, Advokat Sekretär

37 10. Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen E-Mail info@bav-bs.ch Postadresse St. Alban-Vorstadt 21 4052 Basel Telefon +41 61 272 45 11 Sämtliche Informationen über den Baselstädtischen Angestellten-Verband (BAV) können auf folgender Website abgerufen werden: www.bav-bs.ch In der ZV Info digital, der äusserst reichhaltigen Zeitschrift des Zentralverbandes Öffentliches Personal Schweiz (ZV), und dem Newsletter des ZV orientieren wir unsere Mitglieder regelmässig mit Beiträgen über aktuelle Themen. Daneben wird über die Tätigkeit des ZV sowie der einzelnen kantonalen Verbände ein umfassender Überblick vermittelt.

38 Einnahmen in CHF 2025 2024 Mitgliederbeiträge 108'944.49 112'739.60 Mitgliederbeiträge UKBB 0.00 0.00 Mitgliederbeiträge UPK, USB und FPS 48'289.50 51'349.00 Solidaritätsbeitrag GAV 5'332.96 5'741.74 Zinsen 114.80 192.01 Rückerstattungen aus Veranstaltungen 1'310.00 1'620.00 Total Einnahmen 163'991.75 171'642.35 in CHF 2025 2024 Aktiven Kasse 0.00 0.00 Postkonto 40-3812-0 29'214.16 23'881.11 BKB Depotkonto 35'698.69 35'700.69 BKB-Anlagesparkonto (Aktionsfonds I) 124'624.19 124'509.39 Debitoren Mitgliederbeiträge BAV 35'000.00 35'000.00 Total Aktiven 224'537.04 219'091.19 Passiven Kreditoren 0.00 0.00 Transitorische Passiven 71'486.65 80'015.80 Kapital 70'392.18 70'392.18 Aktionsfonds I 113'908.80 113'908.80 Gewinnvortrag -45'225.59 -13'414.41 Jahresergebnis (Verlust) 13'975.00 -31'811.18 Total Passiven 224'537.04 219'091.19 11. Bilanz per 31. Dezember 2025 12. Erfolgsrechnung 2025

39 Ausgaben in CHF 2025 2024 Personalaufwand 80’398.15 114'541.10 Sekretariat 70'836.65 105'716.10 Vorstand/Beirat 9'561.50 8'825.00 Verbände 25'618.50 27'739.45 Zentralverband 20'791.50 21'159.00 Arbeitsgemeinschaft AGST 3'150.00 4'864.45 Angestelltenvereingung Region BS 1'677.00 1'716.00 Verwaltungsaufwand 29'686.45 37'475.18 Büromaterial 154.56 160.30 Drucksachen 6'235.30 7'036.65 Porti, Telefon 0.00 0.00 Post- und Bankspesen 3'411.84 3'548.68 Buchführungs- u. Beratungsaufwand 9'264.25 12'104.45 Büromaschinen-/EDV-Unterhalt 10'620.50 14'625.10 Aktivitäten 14'097.75 23'465.15 Werbung 500.00 600.00 Homepage 3'768.90 8'974.35 Sonstiger betrieblicher Aufwand 0.00 0.00 Veranstaltungen 8'022.95 9'911.80 Pensioniertenveranstaltungen 1'805.90 3'979.00 Übriger Aufwand 215.90 232.65 Abschreibungen Büromaschinen 0.00 0.00 Kantons- und Gemeindesteuern 215.90 232.65 Total Aufwand 150'016.75 203'453.53 Einnahmen-/Ausgabenüberschuss 13'975.00 -31'811.18 Bilanzsumme 163'991.75 171'642.35

40 Einnahmen in CHF 2026 2025 Mitgliederbeiträge 125'000.00 120'000.00 Mitgliederbeiträge UKBB 0.00 0.00 Mitgliederbeiträge UPK, USB und FPS 48'000.00 30'000.00 Solidaritätsbeitrag GAV 5'000.00 25'000.00 Zinsen 200.00 200.00 Prozessentschädigungen 7'500.00 7'500.00 Rückerstattungen aus Veranstaltungen 1'600.00 1'600.00 Total Einnahmen 187'300.00 184'300.00 13. Budget 2026

41 Ausgaben in CHF 2026 2025 Personalaufwand 90'000.00 115'000.00 Sekretariat 80'000.00 105'000.00 Vorstand/Beirat 10'000.00 10'000.00 Verbände 28'000.00 28'000.00 Zentralverband 21'000.00 21'000.00 Arbeitsgemeinschaft AGST 5'000.00 5'000.00 Angestelltenvereingung Region BS 2'000.00 2'000.00 Verwaltungsaufwand 36'800.00 36'800.00 Büromaterial 200.00 200.00 Drucksachen 2'000.00 7'000.00 Porti, Telefon 0.00 0.00 Post- und Bankspesen 3'600.00 3'600.00 Buchführungs- u. Beratungsaufwand 12'000.00 12'000.00 Büromaschinen-/EDV-Unterhalt 19'000.00 14'000.00 Aktivitäten 19'000.00 19'000.00 Werbung 1'000.00 1'000.00 Homepage 5'000.00 5'000.00 Sonstiger betrieblicher Aufwand 0.00 0.00 Veranstaltungen 10'000.00 10'000.00 Pensioniertenveranstaltungen 3'000.00 3'000.00 Präsente 0.00 0.00 Übriger Aufwand 200.00 200.00 Abschreibungen Büromaschinen 0.00 0.00 Kantons- und Gemeindesteuern 200.00 200.00 Total Ausgaben 174'000.00 199'000.00 Einnahmen-/Ausgabenüberschuss 13'300.00 -14'700.00 Bilanzsumme 187'300.00 184'300.00

Gestaltung: Valentin Pauwels

Sekretariat St. Alban-Vorstadt 21 Postfach 359 4010 Basel Tel. 061 272 45 11 Mail info@bav-bs.ch Web www.bav-bs.ch

RkJQdWJsaXNoZXIy MjUxOTkzOQ==