Jahresbericht 2025

9 1. Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind im Berichtsjahr leider wiederum nicht zu verzeichnen. Teuerungsausgleich und Stufenanstieg Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2025 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die gemäss § 22 Lohngesetz relevante Teuerung betrug 0.5 Prozent. Daher wurden die Lohnansätze per 1. Januar 2025 nach der im Lohngesetz festgelegten degressiven Skala angepasst: Der Teuerungsausgleich erfolgte in den Lohnklassen 1 bis 8 zu 100 Prozent und ab Lohnklasse 9 bis 28 degressiv bis auf 65 Prozent. Zur Ausfinanzierung und Stärkung des Deckungsgrads der Pensionskasse Basel-Stadt wurde den Mitarbeitenden per 1. Januar 2008 der Teuerungsausgleich im Umfang von einem Prozentpunkt nicht gewährt. Diese befristete Sanierungsmassnahme lief Ende 2024 aus. Daher wurden die Löhne per 1. Januar 2025 zusätzlich zum jährlichen Teuerungsausgleich um ein Teuerungsprozent erhöht. Wegfall Lohnabzug wegen Ende Sanierungsmassnahme Pensionskasse Zur Sanierung und Stärkung des Deckungsgrads der Pensionskasse Basel-Stadt bezahlten die Mitarbeitenden seit 1. Januar 2011 einen Zusatzbeitrag von 1.6 Prozent des versicherten Lohns an die Pensionskasse. Der entsprechende Lohnabzug entfiel per 1. Januar 2025.

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