Jahresbericht 2025

10 Familien- und Unterhaltszulagen Die Ansätze für die Kinder- und Ausbildungszulagen blieben im Berichtsjahr unverändert. Nebst den Lohnansätzen (siehe Ausführungen oben) wurden per 1. Januar 2025 jedoch die Ansätze für die Unterhaltszulagen an die Teuerung angepasst. Die monatlichen Ansätze der Kinder-, Ausbildungs- und Unterhaltszulagen betrugen im Berichtsjahr: Kinderzulage CHF 275.00 Ausbildungszulage (ab dem 16. Altersjahr) CHF 325.00 Unterhaltszulage bei einer Familienzulage CHF 440.75 Unterhaltszulage bei zwei Familienzulagen CHF 538.75 Unterhaltszulage bei drei Familienzulagen CHF 576.50 Unterhaltszulage bei vier und mehr Familienzulagen CHF 606.75 Zulagen gemäss Arbeitszeitverordnung und Zulagenverordnung Keine Anpassungen. Massnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität Am 20. März 2024 hat der Regierungsrat das Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» lanciert. Basel-Stadt soll auch in Zukunft ein guter, konkurrenzfähiger Arbeitgeber sein, aber seine Stärken ausbauen und moderner werden. Das Projekt ist in die fünf Cluster «Arbeitszeit», «Entlöhnung», «Beginn und Beendigung Arbeitsverhältnis», «Arbeitgebermarketing» und «Führung und Entwicklung» aufgeteilt. Die AGSt ist in der vom Regierungsrat eingesetzten Projektgruppe, welche mehrere Male pro Jahr tagt, u.a. durch den Sekretär des BAV vertreten.

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