11 Im Juli des Berichtsjahres hat der Regierungsrat ein umfassendes Lohnmassnahmenpaket zuhanden des Grossen Rates verabschiedet, um die Arbeitgeberattraktivität der kantonalen Verwaltung zu steigern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Grundlage dafür sind Lohnvergleiche mit anderen Kantonen und Städten. Dabei zeigt sich, dass die Einstiegslöhne in Basel-Stadt teilweise deutlich unter dem Durchschnitt liegen – um bis zu 14 % – was rund 47 % der Mitarbeitenden betrifft. Das Massnahmenpaket umfasst insbesondere: • Anpassung der Lohnkurve, Stufen A bis 11; • Aufhebung des degressiven Teuerungsausgleichs, um die Gleichbehandlung sicherzustellen; • Erhöhung von Zulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertags- sowie Pikettdienste; • Spezifische Verbesserungen für die Kantonspolizei, u.a. zusätzliche Erfahrungsstufen und höhere Ausbildungslöhne; • Übergangslösungen, um Einkommensverluste durch den Wegfall der AMZ-Zulage für Kapo-Mitarbeitende zu kompensieren. Ziel ist es, die Konkurrenzfähigkeit des Kantons als Arbeitgeber zu stärken, die Rekrutierung zu erleichtern und gleichzeitig den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung zu wahren. Das Massnahmenpaket hätte ab 2026 gestaffelt umgesetzt werden sollen und hätte für das Jahr 2026 zu Ausgaben von 15.4 Mio. Franken und ab 2027 zu Kosten von 20.6 Mio. Franken pro Jahr geführt. Das Geschäft ist umstritten und verzögert sich, da die zuständige Grossratskommission über das Jahresende des Berichtsjahres hinaus darüber beriet.
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