Jahresbericht 2025

12 Aus Sicht des BAV umfasst das Lohnmassnahmenpaket des Regierungsrats dringend erforderliche Massnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und für die Bekämpfung des Fachkräftemangels. Das vom Regierungsrat vorgeschlagene Lohnmassnahmenpaket entspricht einem sorgfältig ausgehandelten Kompromiss zwischen dem Arbeitgeber Basel-Stadt und seinen Sozialpartnern unter Mitberücksichtigung der aktuellen politischen Vorstösse. Anpassung der Kündigungsmodalitäten Neben dem Lohnmassnahmenpaket hat der Regierungsrat Ende September des Berichtsjahres eine weitere Vorlage zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Das Ziel ist, die geltenden Kündigungsmodalitäten in spezifischen Bereichen anzupassen und somit die Flexibilität des Arbeitsgebers Basel-Stadt zu erhöhen. Im Fokus stehen dabei die Pflicht zur Weiterbeschäftigung sowie die Kündigungsbestimmungen des Kaders. Im Falle einer unrechtmässigen Kündigung soll der Anspruch auf Weiterbeschäftigung durch einen Anspruch auf Entschädigung ersetzt werden. Weiter soll im Kaderbereich ein zusätzlicher Kündigungsgrund eingeführt werden. Aus der Sicht des BAV handelt es sich bei den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen im Bereich der Kündigungsmodalitäten um eine klare Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, welche sich negativ auf die Arbeitgeberattraktivität auswirkt. Entsprechend hat sich der BAV bereits im Berichtsjahr klar dagegen positioniert. Der Grosse Rat wird voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2026 über dieses Geschäft beraten.

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