13 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter (UAFP) und UPK Die Anstellungsbedingungen eines Grossteils der Mitarbeitenden des USB, der UPK und der Universitären Altersmedizin Felix Platter (UAFP) sind seit dem 1. Januar 2016 in den Grundzügen in einem gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrag geregelt; Einzelheiten finden sich in den Reglementen der jeweiligen Spitäler. Hauptthemen im Rahmen der Sitzungen der paritätischen GAV-Kommission (GAVKO), an denen der BAV auch in diesem Jahr durch Vorstandsmitglied Werner Weisskopf vertreten war, waren die Handhabung der Kürzung des Ferienanspruchs bei Krankheit- oder Unfall, die Überstundenregelung und die Schichtboni (Überprüfung und Vereinheitlichung des Ablaufs in den einzelnen Spitälern). Die Personalverbände konnten erwirken, dass künftig und drei Jahre rückwirkend der 13. Monatslohn bei der Berechnung von Überstunden im Falle einer Auszahlung mitberücksichtigt wird. Im Juli des Berichtsjahres wurde bekannt, dass das Universitätsspital das Claraspital übernimmt. Der Übertritt des Personals wird per Januar 2027 vollzogen. Die Mitarbeitenden des Claraspitals unterliegen in Zukunft auch dem GAV und erfüllen somit die Voraussetzungen, um Mitglied im BAV zu werden. Auch im Berichtsjahr sind die im GAV vorgesehenen Lohngespräche geführt worden. Der BAV war dabei wiederum in der Person des Vorstandsmitglieds Werner Weisskopf vertreten. Die Personalverbände werden in Bezug auf die von den Spitalleitungen und Verwaltungsräten vorgesehenen Lohnanpas-
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