14 sungen (Gesamtbetrag und Verteilschlüssel) vor dem definitiven Entscheid zwar angehört, können jedoch nicht mitentscheiden. Im USB werden per 2026 rund CHF 2.3 Mio. in die Lohnentwicklung (0.4 % der Gesamtlohnsumme; Verteilung nach Lage im Lohnband; Alter und Erfahrung; gezielte Investition in die Pflegeberufe) und zusätzlich rund CHF 2.3 Mio. in die Verbesserung der Anstellungsbedingungen (z.B. Mobilitätsbonus für alle Mitarbeitenden) investiert. In den UPK steht per 1. Januar 2026 ein Erhöhungssatz von 0.70 % (Erhöhungsbetrag rund CHF 404’000, ohne AG-Anteil) für individuelle Lohnanpassungen zur Verfügung (Verteilung nach Lage im Lohnband, Lebensalter & Erfahrung, Leistung und Verhalten). Weitere rund CHF 196’000 (1.94 % der entsprechenden Lohnsumme) werden für die automatisch wiederkehrenden Lohnstufensprünge der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte sowie der Assistenzpsychologinnen und Assistenzpsychologen ausgegeben. Die UAFP hat für das Jahr 2025 eine durchschnittliche Erhöhung der Effektivlöhne um gerundet 1.2 % beschlossen. Diese Erhöhung umfasst 0.4 % für individuelle und 0.9 % für kollektive Lohnanpassungen. Nach wie vor wird in der UAFP die Teuerung kaum ausgeglichen und der Reallohnverlust der letzten drei Jahre (4.3 %) nicht kompensiert. «Trotz wirtschaftlicher Herausforderungen konnten in den Spitälern wichtige Verbesserungen angestossen werden – ein klares Zeichen für die Wirksamkeit der Sozialpartnerschaft. »
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