Statuten I. Name und Sitz Art. 1 Der Baselstädtische Angestellten-Verband (BAV) ist ein Verein im Sinne des ZGB. Sitz des Verbandes ist Basel. II. Zweck und Mittel Art. 2 Der Verband bezweckt die Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Interessen seiner Mitglieder sowie der Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung und des Staatspersonals unter sich. Der Verband ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Art. 3 Der Verband sucht seine Ziele zu erreichen durch: a) Aufklärung über die wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten und Verhältnisse des Staatspersonals innerhalb des Verbandes und in der Öffentlichkeit; b) Einflussnahme, soweit es der Verbandszweck erfordert, auf die Ausgestaltung der das Anstellungsverhältnis und die Arbeitsbedingungen betreffenden Gesetze und Verordnungen, auf betriebs- und verwaltungstechnische Massnahmen, sowie auf öffentliche Wahlen und Abstimmungen; c) Ausbau der bisherigen, sowie Anstrebung und Förderung von neuen, den Interessen der Mitglieder dienenden Institutionen; d) Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen. Der Verband gewährt seinen Mitgliedern nötigenfalls Rechtsschutz (vgl. das Reglement zum Rechtsschutz); e) Förderung der beruflichen Weiterbildung; f) Anschluss an Verbände und Vereine mit ähnlichen Bestrebungen. Art. 4 Die erforderlichen Mittel liefern das Verbandsvermögen und die Jahresbeiträge. Für die Verpflichtungen des Verbandes haftet ausschliesslich dessen Vermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
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